Autor Thema: Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3  (Read 8170 times)

RoPa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Hallo, habe schon gesucht aber nichts gefunden.

Ich wurde zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3 eingruppiert. Auf meinem Juli Lohnschein ist jetzt das neue Grundentgelt 3763,24 zu sehen, aber kein Garantiebetrag!?

Müsste ich nicht 3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag  = 3847,36 erhalten?

Danke

Spid

  • Gast
Der Höhergruppierungsgewinn ist doch deutlich höher als der Garantiebetrag, der 64,13€ beträgt.

RoPa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Wieso 64,13?

Laut Tarifeinigung 2019
Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung zum 01.01.2019
auf 100 € (bis E8) und 180 € (ab E 9)

Chrille1507

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
Hallo,

also soweit ich weiß, stecken die 180 Euro Garantiebetrag noch in den Redaktionsverhandlungen.
Außerdem würde der Garantiebetrag nicht "aufgeschlagen" werden.

Sie haben die E9b, Stufe 4 (3667,36) und kommen in die E 10, Stufe 3 (3763,34).

3763,34 € - 3667,36 € = 95,98 €

Da 95,98 € kleiner als 180 € sind, würden Sie nochmal 84,02 € (180 € - 95,98 €) bekommen.

Aber wie gesagt, das steckt alles noch in den Verhandlungen. In Berlin heißt es dazu im entsprechenden Rundschreiben "Die Umsetzung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen".

Spid

  • Gast
Die Tarifeinigung ist rechtlich unverbindlich, maßgeblich sind die beiderseits unterzeichneten Änderungstarifverträge, die bislang gerade mal im Entwurf vorhanden sind.

Die Darstellung, bei Anspruch auf den Garantiebetrag würde die Differenz zwischen Garantiebetrag und Höhergruppierungsgewinn zusätzlich zum Tabellenentgelt der neuen Eingruppierung gezahlt, ist grundfalsch. Ausweislich der tariflichen Regelung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.

RoPa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Danke für die Antworten, das es noch nicht umgesetzt ist, könnte eine Möglichkeit sein, nur woher weiss man das?
Will bloss nicht das mir das verloren geht weil ich nicht reagiert habe.

Und meine Rechnung war doch dann korrekt. Weil ich weniger als 180€ Erhöhung habe nehme ich den Betrag von E9-4 und rechne die 180€ drauf. Kommt das gleiche raus wie bei der Rechnung von Chrille1507 :-)
 3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag  = 3847,36

Chrille1507

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
Dann muss ich mich für diese Falschaussage entschuldigen. So wurde es mir von einer Mitarbeiterin der Personalstelle erklärt. Aber wahrscheinlich habe ich es einfach falsch verstanden.

Dann bitte ich darum, meinen vorherigen Kommentar zu ignorieren.

Spid

  • Gast
Danke für die Antworten, das es noch nicht umgesetzt ist, könnte eine Möglichkeit sein, nur woher weiss man das?
Will bloss nicht das mir das verloren geht weil ich nicht reagiert habe.

Was soll "noch nicht umgesetzt" heißen? Es ist noch nicht einmal vereinbart worden. Das ist die wesentliche Voraussetzung einer Umsetzung.

Zitat
Und meine Rechnung war doch dann korrekt. Weil ich weniger als 180€ Erhöhung habe nehme ich den Betrag von E9-4 und rechne die 180€ drauf. Kommt das gleiche raus wie bei der Rechnung von Chrille1507 :-)
 3667.36€ (E9b-4) + 180€ Garantiebetrag  = 3847,36

Ja, Deine Rechnung war korrekt. Die  Rechnung von @Chrille150 liefert zwar das gleiche Ergebnis, der Weg war aber falsch.

RoPa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Danke Spid, ich denke ich habe es Grundsätzlich verstanden.  :)
Noch eine Frage: Verfallen kann dieser Anspruch aber nicht und ich muss ihn auch nicht extra anmelden?

Ich finde es nur schwierig für Leute die sich mit der Materie nicht auskennen, die Zusammenhänge zu kennen.

Wenn ich lese Tarifabschluß mit diesen Einigungen, dann ist das für mich fix/bindend und muss nur noch umgesetzt werden, was ja bekanntlich dauern kann.

Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.

Für mich ist das Therma erstmal geklärt, wäre schön wenn es dann jemand aktualisiert sobald es "greifen" sollte.


Spid

  • Gast
Ein Tarifabschluß wäre es dann, wenn beide Seiten die Änderungstarifverträge unterzeichnet hätten. Bislang hat man sich nur grob darauf geeinigt, was in diese Änderungstarifverträge aufgenommen werden soll. Eine solche Tarifeinigung eröffnet keinerlei Ansprüche und ist rechtlich völlig unverbindlich.

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,104
Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
Die Tarifeinigung ist eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren  ;)

RoPa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Das mal eine gute Erläuterung, war mir so nicht klar. Danke!

Kaffeetassensucher

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 374
Wenn ich lese Tarifabschluß mit diesen Einigungen, dann ist das für mich fix/bindend und muss nur noch umgesetzt werden, was ja bekanntlich dauern kann.

Dank Lebenserfahrung bleibt meine Skepsis auch dann (oft sogar erst Recht) noch erhalten, wenn sich zwei (oder mehr) Verantwortliche medienwirksam hinstellen und sagen "Das muss jetzt 'nur noch' umgesetzt werden". Normalerweise verschwindet sie sogar erst dann, wenn tatsächlich das erste Geld auf dem Konto ankommt.  ;D

Spid

  • Gast
Wie kann es dann noch nicht vereinbart sein? Du meinst bestimmt es ist noch nicht abschließend ausgearbeitet/ geklärt und kann damit noch nicht "umgesetzt" werden.
Die Tarifeinigung ist eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren  ;)

Das ist ja auch nur teilweise richtig. Eine Vereinbarung, etwas zu vereinbaren, würde ja eine Rechtspflicht zu einer Vereinbarung auslösen, aber selbst das ist ja bei der Tarifeinigung nicht der Fall.

RoPa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Gibts es denn jetzt schon einen "Zeitpunkt" wann die neuen Garantiebeträge "zahlbar" gemacht werden?