Autor Thema: Garantiebetrag bei Höhergruppierung zum 01.01.2019 von großer E9-4 in E10-3  (Read 8171 times)

TV-Ler

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Gibts es denn jetzt schon einen "Zeitpunkt" wann die neuen Garantiebeträge "zahlbar" gemacht werden?
Die Tariftexte sind seit Anfang des Monats veröffentlicht.
Da wird es wohl "bald" zur Umsetzung kommen ...

Pan Tau

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Zur Thematik des Auszahlungszeitpunktes habe ich mich vor mittlerweile auch schon wieder einer Woche per Mail an das LBV-NRW gewandt- eine Antwort blieb bis heute aus. Insbesondere würde mich auch interessieren, ob man selber tätig werden muss, damit der Differenzbetrag zum bisherigen Garantiebetrag ausgezahlt wird, oder ob das automatisch geschieht.

RoPa

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Zur Thematik des Auszahlungszeitpunktes habe ich mich vor mittlerweile auch schon wieder einer Woche per Mail an das LBV-NRW gewandt- eine Antwort blieb bis heute aus. Insbesondere würde mich auch interessieren, ob man selber tätig werden muss, damit der Differenzbetrag zum bisherigen Garantiebetrag ausgezahlt wird, oder ob das automatisch geschieht.

Das würde mich auch interessieren, da ich demnächst den Arbeitgeber wechsle , muss ich das nochmal an Personal oder die Zentrale Bezügestelle herantragen? Wann kommt es denn zur endlich zur Umsetzung, hat schon einer Infos?

Grinsekatze

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Das LBV NRW schreibt auf seiner Website in den FAQs zur Tariferhöhung zumindest, dass bei Höhergruppierungen in 2019 der Garantiebetrag automatisch neu festgesetzt wird. Wenn bereits vorher Anspruch auf einen Garantiebetrag bestand, so wird dieser automatisch unter Berücksichtigung der neuen Obergrenze neu berechnet.

Wann das Ganze dann zur Auszahlung kommt, ist eine andere Frage.