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[HE] Erfahrungsstufen Überleitung

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Hesse123:
Ich habe die Mitteilung meines Personalamtes erhalten (die Rücksprache mit der Bezügestelle gehalten haben):

Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014. Die verkürzte Stufenlaufzeit entfällt zudem, da die Regelung an die Besoldungsgruppe A10 geknüpft ist.
Außerdem beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Beförderung (also 10/2017) sodass ich Stufe 3 zu 10/2020 erreiche.

Fazit: Durch meine Beförderungen bin ich stufentechnisch jüngeren Kolleginnen/en deutlich schlechtergestellt. Aber was soll man machen...

Andreas Mars:

--- Zitat von: Hesse123 am 19.08.2019 12:09 ---Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014.

--- End quote ---
Das halte ich in der Sache für falsch, denn das HBesVÜG sagt nirgendwo etwas von "einmalig" oder "erstmalig":
Zitat:
Wird im Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ernennung durch Verleihung eines Amtes einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A wirksam [...]

Hesse123:

--- Zitat von: Andreas Mars am 20.08.2019 08:14 ---
--- Zitat von: Hesse123 am 19.08.2019 12:09 ---Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014.

--- End quote ---
Das halte ich in der Sache für falsch, denn das HBesVÜG sagt nirgendwo etwas von "einmalig" oder "erstmalig":
Zitat:
Wird im Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ernennung durch Verleihung eines Amtes einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A wirksam [...]

--- End quote ---

Das stimmt, im Gesetz steht das so nicht. Ich (und wohl auch unser Personalamt) habe das aus dem Infoblatt des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: https://service.hessen.de/html/files/0366_Fragen_Antworten_HBesVUeG_311013.pdf unter Punkt 13.

Andreas Mars:

--- Zitat von: Hesse123 am 20.08.2019 11:03 ---
--- Zitat von: Andreas Mars am 20.08.2019 08:14 ---
--- Zitat von: Hesse123 am 19.08.2019 12:09 ---Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014.

--- End quote ---
Das halte ich in der Sache für falsch, denn das HBesVÜG sagt nirgendwo etwas von "einmalig" oder "erstmalig":
Zitat:
Wird im Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ernennung durch Verleihung eines Amtes einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A wirksam [...]

--- End quote ---

Das stimmt, im Gesetz steht das so nicht. Ich (und wohl auch unser Personalamt) habe das aus dem Infoblatt des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: https://service.hessen.de/html/files/0366_Fragen_Antworten_HBesVUeG_311013.pdf unter Punkt 13.

--- End quote ---
In diesem Fall: Verwaltungsgericht is your friend...

Mask:
Ich denke, die Einmaligkeit der Berechnung leitet sich aus der Begrifflichkeit "eine Ernennung" ab. Hätte der Gesetzgeber mehrere Überprüfungen gewollt, hätte er geschrieben "bei Ernennungen in einen Zeitraum von vier Jahren" oder sowas ähnliches. Ich bin auch ein Überleitungsopfer, jüngere Kollegen wären bei meinen Dienstjahren schon in einer höheren Stufe als ich es jetzt bin, aber so ist das eben meistens mit solchen Regelungen...

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