Autor Thema: [HE] Erfahrungsstufen Überleitung  (Read 5491 times)

Hesse123

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[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« am: 30.07.2019 14:07 »
Hallo,

ich lese hier im Forum seit längerer Zeit schon interessiert mit und habe nun eine (zugegeben recht komplexe) Frage. Es geht um die Erfahrungsstufen und die Überleitung in das neue System 2014.

Mein Werdegang:

2008: Beamter auf Widerruf und Beginn des Studiums als Diplom-Verwaltungswirt
10/2011: erfolgreicher Abschluss des Studiums, Ernennung zum Beamten auf Probe (A9, Stufe 2) und Übertragung einer Stelle nach A11
2013: Stufenaufstieg A9 , Stufe 3
10/2014: Beamter auf Lebenszeit
10/2015: Beförderung nach A10
10/2017: Beförderung nach A11

Zwischenzeitlich kamen ja zum 1. März 2014 die Änderungen im Rahmen des Dienstrechtänderungsgesetzes.

Ich wurde dann in A9, Stufe 1 übergeleitet
Bei meiner Beförderung nach A10 wurde ich ebenfalls in Stufe 1 eingruppiert. Ich habe dann einige Zeit später eine Mitteilung unseres Personalamtes bekommen, dass ich eigentlich in die Überleitungsstufe zu Stufe 2 hätte eingruppiert werden müssen (demnach hat sich die Höhergruppierung in Stufe 2 um deutlich über ein Jahr (erst Mitte 2017) verzögert). Die Nachberechnungen wurden dann entsprechend durchgeführt.
Gleichzeitig habe ich die Mitteilung bekommen, dass sich meine Wartezeit in den Stufen 2 und 3 um jeweils ein Jahr auf zwei Jahre verkürzt wird (Sonderregelung nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 HBesVÜG). Die nächste Stufensteigerung wäre also jetzt Mitte diesen Jahres gewesen. Sie ist aber nicht automatisch passiert und auf Nachfrage wurde mir jetzt gesagt, dass erstmal geprüft werden muss, ob die Verkürzung der Wartzeit überhaupt noch aktuell ist, da ich ja zwischenzeitlich noch einmal befördert wurde.

Vielleicht gibt es hier ja den ein oder anderen Experten, der sich da gut auskennt, der Gesetzestext mit den ganzen Ausnahmen ist doch sehr verwirrend.

Hat unser Personalamt richtig gehandelt?

Zum Vergleich (wenn ich es richtig gerechnet habe): Wenn ich erst im Jahr 2014 (also 6 Jahre später!) angefangen hätte, würde ich dieses Jahr die Stufe 3 erreichen (2014: Stufe 1, 2016: Stufe 2, 2019: Stufe 3).

Mir kommt es doch ziemlich "unfair" vor, dass ich nach wie vor in Stufe 2 bin (obwohl ich ja jetzt schon über 10 Jahre Beamter bin).

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Viele Grüße
Hesse123


Hesse123

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #1 am: 08.08.2019 12:06 »
Kein Personaler da, der sich auskennt?  :)

chriz86

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #2 am: 10.08.2019 20:17 »
Moin aus Hamburg,

leider ging es mir ebenfalls so. 5 Jahre „Erfahrungszeit“ gingen mir auf Grund der Überleitung in 2010 in Hamburg ebenfalls verloren. Leider konnte man in Hamburg nicht wählen bei der Stufenzuordnung, ob die Erfahrungszeiten zu Grunde gelegt werden sollen oder das Grundgehalt in der damaligen Altersstufe.

Gäbe/Gab es in deinem Bundesland die Möglichkeit eine Wahl zu treffen? falls ja, wäre das doch eine Möglichkeit?


hessena12

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #3 am: 11.08.2019 21:30 »
Ich bin auch betroffen von dieser ominösen Überleitung und habe es generell nie verstanden, warum es dazu bei mir gekommen ist. Habe auch das Gefühl, dass ich weniger verdiene im Vergleich zu meinen neuen jungen Kollegen, die weniger gearbeitet haben als ich.

Vielleicht wäre es eine Option in der Besoldungsstelle anzurufen?

Hesse123

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #4 am: 12.08.2019 09:12 »
Moin aus Hamburg,

leider ging es mir ebenfalls so. 5 Jahre „Erfahrungszeit“ gingen mir auf Grund der Überleitung in 2010 in Hamburg ebenfalls verloren. Leider konnte man in Hamburg nicht wählen bei der Stufenzuordnung, ob die Erfahrungszeiten zu Grunde gelegt werden sollen oder das Grundgehalt in der damaligen Altersstufe.

Gäbe/Gab es in deinem Bundesland die Möglichkeit eine Wahl zu treffen? falls ja, wäre das doch eine Möglichkeit?

Bei uns gab es keine Wahlmöglichkeit. Wir haben damals ein Schreiben bekommen, in der über die Überleitung informiert wurde.


Ich bin auch betroffen von dieser ominösen Überleitung und habe es generell nie verstanden, warum es dazu bei mir gekommen ist. Habe auch das Gefühl, dass ich weniger verdiene im Vergleich zu meinen neuen jungen Kollegen, die weniger gearbeitet haben als ich.

Vielleicht wäre es eine Option in der Besoldungsstelle anzurufen?

Ich bin Kommunalbeamter, da ist die Besoldungsstelle unser Personalamt.

Hesse123

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #5 am: 19.08.2019 12:09 »
Ich habe die Mitteilung meines Personalamtes erhalten (die Rücksprache mit der Bezügestelle gehalten haben):

Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014. Die verkürzte Stufenlaufzeit entfällt zudem, da die Regelung an die Besoldungsgruppe A10 geknüpft ist.
Außerdem beginnt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt der Beförderung (also 10/2017) sodass ich Stufe 3 zu 10/2020 erreiche.

Fazit: Durch meine Beförderungen bin ich stufentechnisch jüngeren Kolleginnen/en deutlich schlechtergestellt. Aber was soll man machen...

Andreas Mars

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #6 am: 20.08.2019 08:14 »
Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014.
Das halte ich in der Sache für falsch, denn das HBesVÜG sagt nirgendwo etwas von "einmalig" oder "erstmalig":
Zitat:
Wird im Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ernennung durch Verleihung eines Amtes einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A wirksam [...]

Hesse123

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #7 am: 20.08.2019 11:03 »
Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014.
Das halte ich in der Sache für falsch, denn das HBesVÜG sagt nirgendwo etwas von "einmalig" oder "erstmalig":
Zitat:
Wird im Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ernennung durch Verleihung eines Amtes einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A wirksam [...]

Das stimmt, im Gesetz steht das so nicht. Ich (und wohl auch unser Personalamt) habe das aus dem Infoblatt des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: https://service.hessen.de/html/files/0366_Fragen_Antworten_HBesVUeG_311013.pdf unter Punkt 13.

Andreas Mars

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #8 am: 20.08.2019 11:23 »
Eine Vergleichsberechnung mit entsprechender Überleitung erfolgt nur bei der ersten Beförderung innerhalb der vier Jahre nach dem 01.03.2014.
Das halte ich in der Sache für falsch, denn das HBesVÜG sagt nirgendwo etwas von "einmalig" oder "erstmalig":
Zitat:
Wird im Zeitraum von vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Ernennung durch Verleihung eines Amtes einer höheren Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A wirksam [...]

Das stimmt, im Gesetz steht das so nicht. Ich (und wohl auch unser Personalamt) habe das aus dem Infoblatt des Hessisches Ministerium des Innern und für Sport: https://service.hessen.de/html/files/0366_Fragen_Antworten_HBesVUeG_311013.pdf unter Punkt 13.
In diesem Fall: Verwaltungsgericht is your friend...

Mask

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Antw:[HE] Erfahrungsstufen Überleitung
« Antwort #9 am: 20.08.2019 19:08 »
Ich denke, die Einmaligkeit der Berechnung leitet sich aus der Begrifflichkeit "eine Ernennung" ab. Hätte der Gesetzgeber mehrere Überprüfungen gewollt, hätte er geschrieben "bei Ernennungen in einen Zeitraum von vier Jahren" oder sowas ähnliches. Ich bin auch ein Überleitungsopfer, jüngere Kollegen wären bei meinen Dienstjahren schon in einer höheren Stufe als ich es jetzt bin, aber so ist das eben meistens mit solchen Regelungen...