Autor Thema: Zweites/neues VG wegen derselben Stelle - wie reingehen?  (Read 5030 times)

spanishfly

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Hallo,

ich versuche mich kurz zu fassen:

letztes Jahr in einer sachgrundlosen Anstellung befristet gewesen, die dieses Jahr geendet hat, jetzt leider arbeitslos und natürlich Arbeit suchend.

Letztes Jahr ein VG bei einem AG im ÖD gehabt, Gefühl während VGs war schon nicht supergut, aber auch nicht superschlecht, man verkaufte sich möglichst gut, weil auch entsprechend vorbereitet, wovon gleich 0 gefragt wurde. Es wurde eher, nicht direkt, aber merklich, kritisiert, dass man keine Erfahrungen in diesem Bereich hat. Absage gabs damals schone eine Woche später. Gefühl damals, dass man von Beginn an keine Chancen hatte und man vielleicht auch nur eingeladen wurde, weil man als nicht offensichtlich ungeeigneter Schwerbehinderter eingeladen werden musste.

Gut, entsprechende Erfahrungen im zu besetzenden Bereich waren auch nicht gefordert, allenfalls gewünscht oder die Bereitschaft sich entsprechende Kenntnisse anzueignen, sollte vorhanden sein. Quasi das übliche Blablubb!?

Dieses Jahr dieselbe Stelle wieder ausgeschrieben. Die Stellenausschreibung wirklich 1:1, bis natürlich auf das Datum, Bewerbungsfrist ...

Weil echt Interesse und Lust, wieder auf diese Stelle beworben, mit einem etwas anderen Anschreiben. Sonst alles dasselbe, weil sich ja nichts geändert hat (Lebenslauf, Zeugnisse ...).

Einladung zum VG eingegangen, einerseits Freude, aber andererseits auch der Gedanke an die letztjährige Absage und daran, dass man evtl. nur eingeladen wurde, weil man eingeladen werden musste.

So, Interesse an der Stelle besteht weiterhin, das VG wird natürlich wahrgenommen, aber wie jetzt da reingehen? Von den letztjahrig eingeholten Infos, nur noch wenig im Kopf. Wieder all diese Basics eintrichtern, vielleicht wieder für umsonst? Was aber, wenn dann doch diese Basics abgefragt werden? Nur, werden überhaupt Basics, die man auf der entsprechenden HP schnell finden kann, abgefragt (welche Standorte, wie viele AlG II-Empfänge, wie hoch Regelsätze, was ist KdU, was ist eine BG ...)? Wie geschrieben, wurde letztes Jahr alles nicht gefragt. Paar Psychofragen, was würden Sie tun, was wäre, wenn ... Dann Standards, ab wann man verfügbar wäre ...

Nach eingeholten Infos, werden dieses Jahr genau dieselben Personen gegenüber sitzen, wie letztes Jahr.

Eigentlich soll man sich ja vorstellen, ein bisschen was zur beruflichen Vergangenheit sagen.

Würde am liebsten so da reingehen, dass ich nur ein sehr kurzes Update fahre, weil man sich ja sicherlich an mich aus dem letzten Jahr erinnern kann. Dann sagen, dass echt Interesse besteht, dass man natürlich die Chance bekommen muss, um sich zu beweisen. Dass die Fallhöhe für den Bewerber höher ist, als für den AG von wegen Probezeit, dass man als AG u. U. einen Eingliederungszuschuss beantragen kann, das finanzielle Risiko also auch kleiner ist sozusagen. Die Schwerbehinderung proaktiv erwähnen, dass die nicht hinderlich ist, man keine Hilfsmittel benötigt. Dass man aufgrund der Arbeitosigkeit ab sofort verfügbar wäre.

Dann Fragen stellen, wie z. B.

- Einarbeitungsplan?
- Ab wann muss man alleine arbeiten können?
- Ganz ehrlich!? Wie groß aktuelle Chancen?
- Einladung nur wegen Schwerbehinderung?

Was meint ihr?

Wie würdet ihr das an- und ins VG reingehen?

Danke.

Grüße

Spid

  • Gast
Welchen Anlaß hast Du anzunehmen, man würde sich nicht nur an Dich erinnern, sondern sich sogar hinreichend genug an Dich erinnern, als daß Du zu Deinen damaligen Ausführungen nur noch ein „Update“ geben müßtest? Bei der Masse an Vorstellungsgesprächen merke ich mir über das Gespräch hinaus nicht einmal die Namen, das sind dann im Anschluß Bewerber 1, 2, 3...

Chrille1507

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Also ich denke nicht, dass ein kurzes "Update" genügt.

Wie @Spid schon schreibt können die sich wahrscheinlich eh nicht an dich erinnern. Es gibt ja mehr als eine Stellenausschreibung und einen Stellenbewerber...

Meine Empfehlung:
So gut wie möglich vorbereiten (Basics etc.) und auch ausführlich (sofern gefordert) von einem selber erzählen. Ein kurzes "Update" könnte auch als fehlendes Interesse sich selber zu präsentieren verstanden werden.

RsQ

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... aber durchaus auf den "letzten Anlauf" verweisen und damit aktiv das besondere, weiterhin vorhandene Interesse an der Stelle dokumentieren ...

Kaffeetassensucher

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Ich würde an deiner Stelle ebenso an die Sache herangehen, als wär's ein komplett neues Gespräch (was es ja auch ist).

Für dich wirken Ablauf und Ergebnis aus dem letzten Jahr ggf. noch nach, klar, für die Personaler hingegen ist es "Business as usual" (sofern du damals nicht einen erinnerungswürdigen Striptease auf dem Tisch hingelegt hast …)

Auch wenn die Basics letztes Jahr nicht gefragt wurden, dieses Jahr kann das schon wieder ganz anders aussehen (und sei es, weil Inhalt und Ablauf der Fragestellungen bei solch einem Gespräch in der Zwischenzeit überarbeitet wurden).

Zu den aktuellen Chancen werden sie dir wahrscheinlich keine Angaben machen (dürfen) und auch die Frage, ob man nur wegen der Schwerbehinderung eingeladen wurde, könnte als Vorwurf oder gar Mimimimi aufgefasst werden. Was sollen sie auch schon antworten? Die einzige denkbare Antwort wäre "Natürlich nicht", ansonsten würde man ja zugeben, dass man nicht nach Qualifikation auswählt. Du siehst dann hinterher ja eh, wie spät oder wie früh du eine Rückmeldung erhältst bzw. habe ich die Erfahrung gemacht, dass man das ohnehin sehr schnell spürt.

Ansonsten würde ich auch sagen, die Schwerbehinderung proaktiv erwähnen und wenn tatsächlich keine Hilfsmittel benötigt werden, auch darauf hinweisen, wenn es nicht eh gefragt wird. Dass mit den Eingliederungszuschuss sollte ein Arbeitgeber bzw. der Behindertenbeauftragte, der dann ja mit am Tisch sitzt, eigentlich bereits selber wissen Ob's schadet oder nützt, ihn noch einmal daran zu erinnern … keine Ahnung … ich hab's nur gemacht, wenn ich gemerkt habe "die gucken aber skeptisch", aber da war dann eh nix mehr zu retten.

Jedenfalls viel Erfolg bei dem Vorstellungsgespräch!


The Witch

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Bewirbst du dich bei der BA oder bei der Kommune? Als Leistungssachbearbeiter oder als Arbeitsvermittler?

spanishfly

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Bewirbst du dich bei der BA oder bei der Kommune? Als Leistungssachbearbeiter oder als Arbeitsvermittler?

Beim Jobcenter als Leistungs-SB.

The Witch

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Allein die Antwort zeigt, dass du dich nicht hinreichend mit deinem eventuellen zukünftigen Arbeitsplatz auseinandergesetzt hast. Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Jobcentern: gemeinsame Einrichtungen (von BA und Kommune) oder Optionskommunen. Du solltest als erstes wissen, wo genau du dich bewirbst. wer wird der Arbeitgeber sein?)

Dann: Wenn du dich als Leistungssachbearbeiter bewirbst, solltest du unbedingt wissen, welche unterschiedlichen materiellen Leistungsarten es gibt und wer die jeweils bezahlt.

Weiter: Wenn du dem Auswahlgremium erzählst, man könne für die Förderung erhalte, Teilstück du denen sozusagen mit, dass du sie für unfähig oder bescheuert hältst. Das ist nämlich deren ureigenes Metier, über genau solche Förderungen Bescheid zu wissen und zu entscheiden

Laemat

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Mit Smartphone und Autovervollständigung geschrieben?

Kurz gesagt, die brauchst dem Jobcenter im Vorstellungsgespräch nicht erklären, wie sie ihre Arbeit machen sollen. Entweder bist du der absolute Überflieger oder so etwas geht aber so richtig nach hinten los.

Es heißt nicht, dass man die Themen im Vorstellungsgespräch nicht anbringen darf, dann muss das Wissen und die Anwendung dieser Themen aber so sicher sein, dass man auch tiefer gehende Fragen richtig beantworten kann.

The Witch

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Mit Smartphone und Autovervollständigung geschrieben?

Ja, tut mir leid. Danke fürs Übersetzen ins Verständliche.