Autor Thema: TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?  (Read 6401 times)

Carano

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Liebe Community,

Vor kurzem ist mir aufgefallen, dass ich laut meiner Berechnungen bereits in Stufe 3 (S8b) sein müsste, da ich seit dem 01.02.16 die Tätigkeit der genannten Stufe nachgehe. Daraufhin telefonierte ich mit der Personal- und der Gehaltsstelle, wo ich erfuhr, dass ich auf Grund eines Unterschiedsbetrags/vertrags erst ab 01.08.2019 in Stufe 3 aufsteige. Dies wurde mit der noch bestehenden Befristung "in der Einrichtung" gerechtfertigt. Jetzt komme ich zu meiner Frage: Ist es möglich die Stufenlaufzeit wegen des oben genannten Grundes "zu pausieren"? Bzw. gibt es überhaupt Möglichkeiten und Grunde die Stufenlaufzeit zu pausieren? Mir erscheint das merkwürdig!

Noch mal die nötigen Daten zusammengefasst:
Anstellung am 01.12.2015 auf S8A, befristet
Betriebsinterner Einrichtungswechsel mit Stufenaufstieg auf S8B am 01.02.2016 bis heute

Vielen vielen Dank im voraus!

Spid

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #1 am: 31.07.2019 14:32 »
Was soll ein "Unterschiedsbetrag/vertrag" sein?

Carano

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #2 am: 31.07.2019 14:52 »
Hallo Spid,

das kann ich dir so genau auch nicht sagen. Mir wurde gesagt, dass ich die Stelle auf S8B erst "auf Probe" angetreten bin und dafür eine angebliche Ausgleichszahlung, diesen Unterschiedsbetrag, bekommen habe. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass ich trotzdem zum 01.02., also direkt zum Einrichtungswechsel, den neuen Änderungsvertrag unterschrieben habe.


Spid

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #3 am: 31.07.2019 15:05 »
Wurde die höherwertige Tätigkeit zunächst ausdrücklich nur vorübergehend übertragen, führte dies nicht zur Eingruppierung, sondern zur Zahlung einer Zulage. Fehlt es an der ausdrücklich vorübergehenden Übertragung, warst Du unmittelbar mit Übertragung entsprechend eingruppiert. Im ersteren Fall kann es bei einer 6-monatigen vorübergehenden Übertragung zu der geschilderten Rechtswirkung kommen, im letzteren Fall nicht.

Carano

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #4 am: 31.07.2019 15:36 »
Danke, das hört sich schlüssig an! Die besagte S8B Stelle ist eine neugeschaffene Stelle (Doppelbesetzung) in einer anderen Einrichtung meines Trägers. Demnach war eine Übergangsbeschäftigung (Urlaubsvertretung oder der gleichen) nicht vorgesehen und mir auch dementsprechend nicht ausdrücklich gesagt worden. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass hier mit einer Schwangerschaftsvertretung gespielt wurde? Mir wurde von der Gehaltsdienststelle gesagt, dass diese Art der Zulage gerne bei Kita-Leitungen genommen wird, um zu schauen, ob sie dem Beruf gewachsen sind. Ich schaue später noch mal nach, was in meinem Änderungsvertrag steht!

dahofa

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #5 am: 01.08.2019 10:12 »
Im Bereich SuE gibt es abweichende Stufenlaufzeiten. Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2.

Spid

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #6 am: 01.08.2019 10:15 »
Und?

dahofa

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Antw:TVÖD SuE - Stufenaufstieg durch Faktoren pausierbar?
« Antwort #7 am: 01.08.2019 11:12 »
Sorry, hab mich verlesen. Es stand ja 01.08.2019 und nicht 01.02.2019