Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung 11/5 nach 12/5

(1/3) > >>

MaliMZ:
Hallo Zusammen,

bei mir steht eine Höhergruppierung an und ich habe folgende Verständnisfrage:
Gem. Höhergruppierungsmatrix TV-L steigt man von 11/5 stufengleich in 12/5 auf. Ich gehe mal davon aus, dass der Sachverhalt richtig dargestellt ist!? Aber wie begründet sich der stufengleiche Aufstieg?

Ich war immer davon ausgegangen, dass man eine Stufe zurück fällt und somit von 11/5 in 12/4 aufsteigt.

Hintergrund ist der, dass ich von 11/4 in 12/3 aufsteigen soll. Finanziell besser wäre aber ja dann zu warten bis man in die 11/5 aufgestiegen ist.

Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Spid:
§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L

MaliMZ:
Vielen Dank, für die Antwort.


--- Zitat von: MaliMZ am 31.07.2019 17:47 ---....
Hintergrund ist der, dass ich von 11/4 in 12/3 aufsteigen soll. Finanziell besser wäre aber ja dann zu warten bis man in die 11/5 aufgestiegen ist.
...

--- End quote ---

Wird in der obigen Konstellation der Garantiebetrag bis erreichen der 12/4 gezahlt oder bis zur 12/5?

Mir fällt es schwer mehr Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen, aber sich gleichzeitig mittelfristig finanziell nicht zu verbessern. Wäre eine Vereinbarung denkbar die höherwertigen Aufgaben zu übernehmen, die Höhergruppierung aber erst nach erreichen der 11/5 vorzunehmen?

Es gibt nach TV-L §17 (2) auch die Möglichkeit die erforderliche Zeit bis erreichen der nächsten Stufe zu verkürzen. Wird so etwas vom AG gemacht oder ist das die absolute Ausnahme?

Vielen Dank und Grüße

Spid:
Für die Verweildauer in E12/3.

Die Eingruppierung ist einer Regelung durch die Arbeitsvertragsparteien entzogen.Der AG könnte die höherwertige Tätigkeit allerdings zunächst nur vorübergehend übertragen, dann käme es für die Dauer der vorübergehenden Übertragung nicht zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe.

Die Stufenlaufzeitverkürzung setzt weit überdurchschnittliche Leistungen voraus. Ob der AG das Instrument überhaupt einsetzt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Doppelkeks:
Hallo Zusammen ich klinke mich hier mit ein, meine Frage ist ähnlich...

Ausgangslage: EG 9a Stufe 4 + Entgeltgruppenzulage + Vorweggewährung auf EG9a Stufe 5 = 3765.86€.

Im Dezember 2019 soll ich in die EG 11 steigen. Wohin steige ich genau? Zählt der Garantiebetrag von 180€ auf das Gesamtbrutto mit den oben genannten Zulagen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version