Autor Thema: Frage zum TVöD-S (Sparkassen)  (Read 2988 times)

Alf

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Frage zum TVöD-S (Sparkassen)
« am: 01.08.2019 19:59 »
Hallo zusammen,

im "normalen" TVöD gibt es unter dem § 34 [Kündigung des Arbeitsverhältnisses] folgenden Absatz (2):

  • (2) Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. 2Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifre-gelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.

Im TVöD-S (Tarifvertrag für Sparkassen) finde ich diesen Absatz (2) aber nicht.
Ich finde lediglich den Absatz (1), der die Kündigungfristen im Verhältnis zur Beschäftigungszeit regelt.

Kann es sein, dass der o.g. Abschnitt (2) nicht für die Sparkassen gültig ist?
Gibt es keine solche Regelung im TVöD-S (Sparkassen)?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Gruß Alf

Spid

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Antw:Frage zum TVöD-S (Sparkassen)
« Antwort #1 am: 01.08.2019 20:12 »
§34 Abs. 2 findet man auch im TVÖD-S direkt zwischen Abs. 1 und 3.

Alf

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Antw:Frage zum TVöD-S (Sparkassen)
« Antwort #2 am: 01.08.2019 20:29 »
§34 Abs. 2 findet man auch im TVÖD-S direkt zwischen Abs. 1 und 3.

Danke für Deine schnelle Antwort.

Ich glaub ich google an der falschen Stelle... :o
Einen Abs. 3 sehe ich bei dem Exemplar was ich gegoogelt habe gar nicht... :o :o :o

Könntest Du mir mal bitte einen Link schicken, mit dem kompletten TVöD-S?
Wo ich das nachlesen kann...

Vielen Dank und noch einen schönen Abend!

Gruß Alf

Spid

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Antw:Frage zum TVöD-S (Sparkassen)
« Antwort #3 am: 01.08.2019 20:38 »
Auf der Website der VKA finden sich die durchgeschriebenen Fassungen des TVÖD.

Alf

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Antw:Frage zum TVöD-S (Sparkassen)
« Antwort #4 am: 01.08.2019 20:42 »
Ich habs gefunden...DANKE!!! :)