Hier geht es dann um eine schädliche Unterbrechung von mehr als fünf Jahren, die aber tatsächlich mit Ende Beschäftigungsverhältnis beginnt und nicht mit Ende Mutterschutz, und die, auch wenn sie durch einen weiteren Mutterschutzzeitraum unterbrochen ist, gilt? Streng genommen ist es keine Elternzeit über 5 Jahren, da Elternzeit nur vom 20.11.14 bis zum 22.04.17 (MuSchu 2. Kind) und ab 21.07.17 (EZ zweites Kind) bestand.
Edit: Sprich, wenn es keine Kann-Regelung ist könnte die Stufe theoretisch auch noch nachträglich eingefordert werden, wenn der Vertrag schon besteht, und muss nicht vorvertraglich verhandelt werden.