Autor Thema: Eingruppierung Umsetzung  (Read 7047 times)

antjebraun

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Eingruppierung Umsetzung
« am: 02.08.2019 09:41 »
Hallo,

in meinem Betrieb soll eine Umsetzung erfolgen, in dessen Folge ich Tätigkeiten ausüben soll, welche
laut Stellenbeschreibung, einer geringeren Entgeltgruppe entsprechen.

Der Arbeitgeber sichert mir schriftlich zu, dass sich an meiner derzeitigen Eingruppierung nichts ändert.

Ich habe Zweifel, wie verbindlich eine solche Aussage ist und Sorge, dass man im Rahmen künftiger Organisationsüberprüfungen zu einem anderen Ergebnis kommen kann?

Vielleicht weiss jemand einen Rat.

Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Umsetzung
« Antwort #1 am: 02.08.2019 09:46 »
Tariflich gibt es keine "Umsetzung". Es handelt sich in der Sachverhaltsschilderung um die Übertragung einer anderen auszuübenden Tätigkeit. Das Direktionsrecht des AG ist grundsätzlich darauf beschränkt, dem AN Tätigkeiten zu übertragen, die nicht zu einer anderen Eingruppierung führen. Mithin bedarf es Deiner Zustimmung. Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, kann der AG im geschilderten Sachverhalt einen Bestand der Eingruppierung nicht zusagen.

antjebraun

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung Umsetzung
« Antwort #2 am: 02.08.2019 09:53 »
@spid Vielen Dank für die Antwort.

Eine Zustimmung erfolgte meinerseits selbstverständlich nicht.
Der Antwort entnehme ich, dass weder die Übertragung niederer Tätigkeiten als auch die Zusicherung
des Erhalts der Eingruppieriung rechtswidrig wären?

Was wäre in diesem Fall eine mögliche angemessene Reaktion?



Spid

  • Gast
Antw:Eingruppierung Umsetzung
« Antwort #3 am: 02.08.2019 09:57 »
Dem AG schriftlich mitteilen, daß man mit der Übertragung der neuen Tätigkeit nicht einverstanden ist und sein vertragswidriges Verhalten abmahnen.

antjebraun

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung Umsetzung
« Antwort #4 am: 02.08.2019 10:09 »
@spid nochmals Danke.

Dies ist bereits Geschehen. Der Arbeitgeber sieht jedoch in der Zusicherung der Entgeltgruppe, die Übertragung der neuen Tätigkeiten vom Direktionsrecht gedeckt und besteht auf Erfüllung der neuen Tätigkeiten.

Schwierige Situation.

Lars73

  • Gast
Antw:Eingruppierung Umsetzung
« Antwort #5 am: 02.08.2019 10:23 »
Der PR hat der Übertragung der Tätigkeit zugestimmt? Wenn nicht diese ins Boot holen. Dann können die sich mit dem Arbeitgeber auseinandersetzen.

Hinsichtlich der Garantie wäre es wichtig, was der Arbeitgeber garantiert. Egal was er garantiert berührt dies aber nicht die Frage der Zulässigkeit der Übertragung.

Aber soweit der Arbeitgeber anerkennt, dass die Gesamttätigkeit der neuen Aufgabe einer niedrigeren Entgeltgruppe entspricht wäre eine dauerhafte Übertragung nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung möglich. Allerdings im Falle der Änderungskündigung ggf. auch verbunden mit der niedrigeren Bezahlung der geringeren Entgeltgruppe.

Es spricht einiges dafür sich rechtlichen Rat zu suchen. Das Vorgehen in dem Bereich ist kompliziert und mit einigen rechtlichen Fallstricken versehen.

antjebraun

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Eingruppierung Umsetzung
« Antwort #6 am: 02.08.2019 13:14 »
Ich danke euch und werde mir wohl rechtlichen Beistand organisieren und das einmal prüfen lassen.

lg antje