Autor Thema: Einstufung nach Anschlussvertrag  (Read 2473 times)

Peuks

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Einstufung nach Anschlussvertrag
« am: 03.08.2019 06:04 »
Hallo. Folgende Situation kann ich nicht einschätzen und hoffe auf einen Tipp: im Anschluss auf einen Ende Oktober endenden befristeten Vertrag kommt der Folgevertrag im November. In genau der Zeit steht auch die nächst höhere Stufe an. Wird das bei dem neuen Vertrag berücksichtigt, oder dreht man noch einmal eine Runde auf der selben alten Stufe? Danke.

fair

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Antw:Einstufung nach Anschlussvertrag
« Antwort #1 am: 01.11.2019 10:02 »
hier hat bisher keiner geantwortet. Die Antwort lautet: ja, die bisherige Stufenlaufzeit wird berücksichtigt und der Stufenaufstieg erfolgt wie erwartet. Das kannst du bald sicher bestätigen...

Im Detail bestehen folgende Voraussetzungen:
- gleicher Arbeitgeber
- mindestens gleiche Entgeltgruppe
- Lücke dazwischen max. 6 Monate bzw. bei Wissenschaftlern 12 Monate

Ausnahme: Wissenschaftler. Hier läuft die Stufenlaufzeit auch bei einem Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitgeber unter obigen Voraussetzungen weiter:
https://www.bag-urteil.com/23-11-2017-6-azr-33-17/
« Last Edit: 01.11.2019 10:10 von fair »