[Allg] Verbeamtung und chronische Erkrankung

Begonnen von livani, 04.08.2019 21:46

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livani

Nein, ich bin mir nicht sicher. Ich habe aber gelesen, dass er je nach Begründung des Antrags erfährt, welche Leistungsbeeinträchtigungen bestehen. Auf jeden Fall erfährt er, dass ich einen Antrag zur Gleichstellung gestellt habe.

Landsknecht

Dein Arbeitgeber erhält einen gesonderten Fragebogen (Befragung) aber niemals den von dir ausgefüllten und bei der Arbeitsagentur eingereichten, habe einen Fall in meinen Unterlagen gefunden.

Es werden Tätigkeit, gesundheitliche Beeinträchtigungen (häufige Fehlzeiten etc.), Eignung des derzeitigen Arbeitsplatzes, mögliche technische/organisatorische Hilfen, Gefährdung des Arbeitsplatzes, Fragen zu Kündigungsschutz, Bestehen einer Integrationsvereinbarung, abgefragt. Ebenso wird eine Stellungnahme des SB-Vertreters angefordert, falls gewählt/vorhanden. Alles aus Sicht des Arbeitgebers, unabhängig von deinem Antrag.

livani

Danke, das beruhigt mich sehr. Ich möchte mit dem Antrag ja nicht meine Situation verschlechtern...

livani

Hallo,

ich habe die Gleichstellung bekommen! Das ging superschnell innerhalb von 4 Tagen! Ich habe zusätzlich zum Antrag eine erklärende Stellungnahme mitgeschickt, in der ich auf entsprechende Gerichtsurteile verwiesen habe. Vielleicht hat das geholfen. Das ist doch wirklich sehr schnell, oder?

Ich bin sehr erleichtert und habe nun nicht mehr sooo große Angst vor der amtsärztlichen Untersuchung.

Kingrakadabra

Zitat von: livani am 15.08.2019 14:34
Danke, das beruhigt mich sehr. Ich möchte mit dem Antrag ja nicht meine Situation verschlechtern...

Inwiefern sollte die Situation verschlechtert werden?

Mayday

Zitat von: Kingrakadabra am 05.08.2019 11:15
Bei einer Schwerbehinderung wird der Prognosezeitraum auf 5 Jahre "verkürzt". Dies ist in den Fürsorgerichtlinien festgeschrieben. Wenn diese Prognose zutrifft, warum soll dann nicht verbeamtet werden?

Bayern hatte den Prognosezeitraum auf 5 Jahre verkürzt, aber haben da auch die anderen Länder und der Bund nachgezogen? Das OVG Hamburg hatte 10 Jahre festgelegt. Zudem dürfen keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr zu erwarten sein.
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Hamburg&Datum=26.09.2008&Aktenzeichen=1%20Bf%2019%2F08

Skedee Wedee

Hamburg hat abgesenkt: in einem Zeitraum von 8 Jahren ab Beginn des Beamtenverhältnisses auf Probe
bzw. 5 Jahre nach Übernahme (Prognosezeitraum) eine höhere Wahrscheinlichkeit als 50% dafür spricht, dass die Beamtin bzw. der Beamte dienstfähig bleibt und in diesem Zeitraum keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr auftreten werden (Prognosemaßstab). -> Teilhabeerlass Hamburg

Bayern: 5 Jahre ab Widerrufsbeamter, ansonten 5 Jahre ab Probebeamter. -> Nummer 4.6.2.2.1 der BayInklR

BaWü: 5 Jahre bei der Einstellung bzw. bei der Ernennung auf Lebenszeit muss mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden können, dass der schwerbehinderte Mensch mindestens
fünf Jahre dienstfähig bleibt. Dies muss im ärztlichen Gutachten zum Ausdruck kommen. -> Nummer 3.5 BeamtVwV