Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.
Es ist mehr als traurig bei Bestandspersonal ein Studium als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anzusehen. Damit macht man sich es leicht und dann ist es ja auch egal, ob der/die mit Studium denn auch in Persona befähigt ist die Tätigkeiten auszuüben.
Typisches unflexible Denkweise vieler AGs im öD, leider. Und dann wird das ganze oftmals mit Sätzen bekleidet: Geht nicht wg. Tarif *kotz*
Mit den Lehrgängen AL1 und AL2 ist der öD m.E. nach eh auf dem Holzweg. Die Inhalte, die dort vermittelt werden sind zum großen Teil in der Praxis nicht anzuwenden. Teilnehmer dieser Lehrgänge erhalten höchstens eine blasse Ahnung. Nun ist das an Bildungseinrichtungen aber generell der Fall.
Deine Aussage der unflexiblen Denkweise vieler AG im öD ist es zu verdanken, daß sehr viele ahnungslose Gestalten, auch in höheren Positionen, sitzen. Ältere MA die verschiedenste, den Tätigkeiten zuträgliche, Qualifikationen nachweisen können verlieren im Stellenkampf gegen frischgebackene Lehrgangsteilnehmer.
Hier geschehen: 1 MA mit 10 Jahren Berufserfahrung im Außendienst (inkl. diverser Fort- und Weiterbildungen bei Militär, Polizei und Ordnungsämtern) bekommt die Stelle beim Ordnungsamt im Außendienst nicht, da dieser den AL1 nicht hat... dafür wurde dann ein ca. 20jähriger eingestellt, der frisch von der Schule kam mit 60 Std. Recht der Gefahrenabwehr...
Nur mit den Lehrgängen ist bei den Kommunen etwas zu erreichen. Deshalb auch meine zu Anfang gestellte Frage.