Autor Thema: Qualifikation höher als EG12  (Read 11317 times)

Zerberus

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #30 am: 06.08.2019 09:02 »
Da hast du theoretisch vollkommen recht. So wie das Thema allerdings zu Anfang hier gelaufen ist, stellt sich die Kommunikation zwischen mir und den MA der Personalabteilung dar... nur mit weniger Geduld der Gefragten. Hier wird Service für MA leider nicht unbedingt groß geschrieben. Blöde Antworten ohne Informationsgehalt dazu habe ich genug gehört... außerdem getreu dem Motto: Quantität schafft Qualität, ist es immer gut verschiedenste Informationen zu erlangen die hilfreich sein könnten.

Bastel

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #31 am: 06.08.2019 21:40 »
Wenn du schon solche Menschen in der Personalabteilung hat, kommst du doch mit dem AL2 nie auf eine EG13+x Stelle.

Grumbakiechel

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #32 am: 07.08.2019 02:04 »
Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.

nichts_tun

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #33 am: 07.08.2019 08:25 »
Aus den Antworten des AG ist wohl zu schlussfolgern, dass er eben nur ein Studium als Voraussetzung anerkennt. Dies ist tarifrechtlich nicht zwangsläufig gefordert, aber wenn der AG sich im Rahmen der Stellenausschreibung als Kriterium hierzu entschieden hat und er sich daran hält, auch nicht abwegig.

WasDennNun

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #34 am: 07.08.2019 09:32 »
Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.
Es ist mehr als traurig bei Bestandspersonal ein Studium als Befähigung  zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anzusehen. Damit macht man sich es leicht und dann ist es ja auch egal, ob der/die mit Studium denn auch in Persona befähigt ist die Tätigkeiten auszuüben.
Typisches unflexible Denkweise vieler AGs im öD, leider. Und dann wird das ganze oftmals mit Sätzen bekleidet: Geht nicht wg. Tarif *kotz*

Zerberus

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #35 am: 07.08.2019 09:56 »
Das ist natürlich traurig, wenn Du Dich bereits an den AG gewandt hast und man Dich quasi im Regen hat stehen lassen mit Deinen Fragen. Es bricht doch niemandem ein Zacken aus der Krone, eine wie auch immer geartete Antwort darauf zu geben, ob es außer Studium weitere Quali gibt, die als Befähigung zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anerkannt würden. Unbefriedigende Situation.
Es ist mehr als traurig bei Bestandspersonal ein Studium als Befähigung  zur Übertragung von Aufgaben höher E 12 anzusehen. Damit macht man sich es leicht und dann ist es ja auch egal, ob der/die mit Studium denn auch in Persona befähigt ist die Tätigkeiten auszuüben.
Typisches unflexible Denkweise vieler AGs im öD, leider. Und dann wird das ganze oftmals mit Sätzen bekleidet: Geht nicht wg. Tarif *kotz*

Mit den Lehrgängen AL1 und AL2 ist der öD m.E. nach eh auf dem Holzweg. Die Inhalte, die dort vermittelt werden sind zum großen Teil in der Praxis nicht anzuwenden. Teilnehmer dieser Lehrgänge erhalten höchstens eine blasse Ahnung. Nun ist das an Bildungseinrichtungen aber generell der Fall.
Deine Aussage der unflexiblen Denkweise vieler AG im öD ist es zu verdanken, daß sehr viele ahnungslose Gestalten, auch in höheren Positionen, sitzen. Ältere MA die verschiedenste, den Tätigkeiten zuträgliche, Qualifikationen nachweisen können verlieren im Stellenkampf gegen frischgebackene Lehrgangsteilnehmer.
Hier geschehen: 1 MA mit 10 Jahren Berufserfahrung im Außendienst (inkl. diverser Fort- und Weiterbildungen bei Militär, Polizei und Ordnungsämtern) bekommt die Stelle beim Ordnungsamt im Außendienst nicht, da dieser den AL1 nicht hat... dafür wurde dann ein ca. 20jähriger eingestellt, der frisch von der Schule kam mit 60 Std. Recht der Gefahrenabwehr...
Nur mit den Lehrgängen ist bei den Kommunen etwas zu erreichen. Deshalb auch meine zu Anfang gestellte Frage.

was_guckst_du

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #36 am: 07.08.2019 10:00 »
...und wer keinen Führerschein hat, darf kein Auto fahren...so ist das eben 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Chrille1507

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #37 am: 07.08.2019 10:06 »
Da kommen wir doch aber genau zu dem Thema zurück. Der Arbeitgeber fordert den AL1. Bewerber ohne AL1 werden entsprechend nicht berücksichtigt.
Für die Person sicherlich schade aber die Anforderungen, die der Arbeitgeber stellt, gelten nun mal.

Mich persönlich würde jetzt aber mal interessieren, welche militärische Fortbildung machen kann, die einem beim Ordnungsamt weiter qualifiziert.

Spid

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #38 am: 07.08.2019 10:11 »
Feldjäger

Chrille1507

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #39 am: 07.08.2019 10:18 »
Feldjäger

Danke, wieder was gelernt.

Zerberus

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #40 am: 07.08.2019 10:25 »
Da kommen wir doch aber genau zu dem Thema zurück. Der Arbeitgeber fordert den AL1. Bewerber ohne AL1 werden entsprechend nicht berücksichtigt.
Für die Person sicherlich schade aber die Anforderungen, die der Arbeitgeber stellt, gelten nun mal.

Mich persönlich würde jetzt aber mal interessieren, welche militärische Fortbildung machen kann, die einem beim Ordnungsamt weiter qualifiziert.

Bei der Militärgeschichte geht es nicht um die Fortbildung, sondern um die Berufserfahrung im Bereich der Sicherheit oder Ordnung und Selbstverteidigungs- und Deeskalationstrainings...

WasDennNun

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #41 am: 07.08.2019 10:27 »
...und wer keinen Führerschein hat, darf kein Auto fahren...so ist das eben 8)
Falsch! Natürlich darf man Auto fahren, nur nicht überall 8)

was_guckst_du

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #42 am: 07.08.2019 10:29 »
Feldjäger

...bei uns werden die sogar in der IT beschäftigt...(sozusagen zur Sicherheit sensibler Daten)  8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Qualifikation höher als EG12
« Antwort #43 am: 07.08.2019 10:30 »
Nur mit den Lehrgängen ist bei den Kommunen etwas zu erreichen. Deshalb auch meine zu Anfang gestellte Frage.
Nur bei den Kommunen, die nicht die Besten, sondern nur die Papiertiger wollen.