Autor Thema: Regelbeförderung und Lebzeitverbeamtung bei bevorstehender Versetzung  (Read 6580 times)

Lars73

  • Gast
Es sind wirklich gebündelte A9-A11 und trotzdem werden bei euch alle nach drei Jahren in die A10 befördert?
Ich glaube kaum, dass es eine Behörde mit einer solchen Stellenbündelung gibt, welche einen Stellenkegel hat der eine solche Beförderungspraxis erlaubt. Etwas in der Art wäre wohl in erster Linie möglich, wenn es Dienstposten nach A10 (oder gebündelt ab A10 sind) und die Beamten in A9 anfangen. Wenn der Haushalts es her gibt könnte dann bei vorliegen der Beförderungsfähigkeit in die A10 befördert werden.

Ich würde empfehlen beim Personalrat zu Fragen wie die tatsächliche Beförderungspraxis ist.
Es sind auf jeden Fall keine Stichtagsregelungen sondern ungefähre Angaben wie lange es bei euch dauert. Daraus kann man nicht schließen, dass man nach exakt drei Jahren befördert wird.



sbr

  • Gast
Versetzung vom Bund zum Land.

Grundsätzlich besteht für Beamte auf Probe kein Rechtsanspruch auf eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Ablauf der Probezeit, auch wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Ein solcher Rechtsanspruch kann weder aus beamtenrechtlichen Vorschriften noch aus der ergänzenden Auslegung des sich aus Art. 33 Abs. 5 GG ergebenden Fürsorgeprinzips hergeleitet werden. Der Dienstherr muss sich lediglich innerhalb der durch §11 Abs. 2 BBG gesetzten zeitlichen Grenzen entscheiden.
Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist nur zur dauerhaften Wahrnehmung der in § 5 BBG dargestellten Aufgaben vorgesehen ist (§ 6 Abs. 1 BBG). Wenn der Beamte bereits 14 Tage nach einer möglichen Übernahme quasi aus dem Dienstverhältnis zum Bund ausscheidet, erfüllt er auch das Kriterium der dauerhaften Wahrnehmung entsprechender Aufgaben als Voraussetzung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht --> BVerwG; Urteil vom 24.10.1972 - VI 6 43.70 - Rz46; Plog/ Wiedow, Kommentar zum BBG, § 6 Rz 3.

Ich würde sagen, kommt halt drauf an.

Wie Casiopeia1981 bereits schrieb: das Geschreibsel ist größte Quatsch. Kommt halt vor, wenn man Tarifrecht stringent in Beamtenrecht hineinzwängt.

[Antwort Post geändert von Admin2]
« Last Edit: 03.12.2019 02:15 von Admin2 »

Casiopeia1981

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@ sbr: Herzlichen Dank für deine Beleidigung.

Das von dir falsch zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich übrigens auf die Übernahme einer psychisch kranken („wahnbildende Geisteskrankheit aus dem schizophrenen Formenkreis" oder "...eine hochgradige konstitutionelle seelische Abartigkeit, eine Psychopathie") und dauernd dienstunfähigen Beamtin auf Probe.

Selbst das Bundesverwaltungsgericht spricht in seinem Urteil von einem Anspruch auf Umwandlung...

Nur der Vollständigkeit halber...

Skedee Wedee

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