Autor Thema: Vordienstzeiten nach § 10 BeamtVG  (Read 2271 times)

Neuling2016

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Vordienstzeiten nach § 10 BeamtVG
« am: 06.12.2019 19:02 »
Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

- von Juni 2016 bis Dezember 2017 im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigter tätig gewesen
- Auflösungsvertrag zum 31.12.2017 auf Wunsch des AN
- Januar 2018 familienbedingte Auszeit genommen
- im Februar 2018 Verbeamtung auf Probe (Verbeamtung erfolgte aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit von Juni 2016 bis Dezember 2017).

Ist die Zeit (Juni 2016 bis Dezember 2017) als Tarifbeschäftigter nach § 10 BeamtVG als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit anzuerkennen?

In der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz, unter Tz 10.0.1.10 steht:

"Als nicht von der Beamtin oder dem Beamten zu vertretende Unterbrechungen sind anzusehen: ... Zeiten ohne Urlaub von nicht mehr als einem Monat (z. B. Arbeitgeberwechsel)".

Danke für eure Erfahrungen/Einschätzungen diesbzgl.