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Quotenhebung einer Besoldungsgruppe

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icheinfachunverbesserlich:
... wie geht's? Werden alle neun Stellen einzeln ausgeschriebenen oder setzt man die gut beurteilten Personen der Stufen darunter drauf?

Casiopeia1981:
Wer will was, wann und warum anheben?

2strong:
Ich ahne, was gemeint ist, und antworte: Es kommt darauf an.

Wenn eine Angebung der Beförderungsobergrenzen erfolgt (wie z B. für die Zollverwaltung aufgrund BesStMG angedacht), kann sowohl auf Basis aktueller Beurteilungen befördert werden, was ich für Großbehörden wie Zollverwaltung, Polizei etc. vermute, oder durch Einzelausschreibung entsprechender Dienstposten, was kleinere Behörden eher tun werden.

Das selbe Prinzip gilt bei der Ausbringung neuer (Plan-)Stellen ohne Veränderung bestehender Obergrenzen.

Johnny75:
Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

inter omnes:

--- Zitat von: Johnny75 am 07.08.2019 08:29 ---Die Frage entstand nicht zufällig aufgrund der Anhebung der AB bei den BwDLZ der Bw-Verwaltung von A9g-A11 auf A12?  ;)

--- End quote ---

Mit AB sind die Ausbildungsbeauftragten gemeint? Mir ist und bleibt schleiferhaft, wie so eine Funktion überhaupt im Hauptamt - und dann auch noch im Bereich A11/12 - besoldet werden kann. Das wird bei anderen Behörden in vergleichbarem Größenumfang im Hinblick auf die Betreuungsstärke der Azubis und Anwärtern oft von den Geschäftsstellenleitern im Nebenamt erledigt...

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