Autor Thema: Höhergruppierung in Probezeit  (Read 3176 times)

MarcelScholz

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Höhergruppierung in Probezeit
« am: 05.08.2019 22:04 »
Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt.
Seit 01.07.19 habe ich bei meinem Arbeitgeber eine neue Stelle angetreten.
Bisher war ich eingruppiert in Tvöd Vka E6 Stufe 3. Die neue Stelle ist E9a.
Bis 31.12.19 läuft die Probezeit für die neue Stelle und deswegen bekomm ich nur einen Zuschlag für die höhere Tätigkeit und werde erst am 01.01.2020 in 9a eingruppiert.

Zum Oktober 2019 findet bei mir die Stufenerhöhung von 3 auf 4 statt.

Wird dann die Stufe 4 am 01.01.2020 für E9a übernommen oder die Stufe 3?

Vielen Dank für eure Hilfe

Spid

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Antw:Höhergruppierung in Probezeit
« Antwort #1 am: 05.08.2019 22:06 »
Eine Probezeit ist für die Eingruppierung unbeachtlich. Handelt es sich um eine zunächst vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit?

Zerberus

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Antw:Höhergruppierung in Probezeit
« Antwort #2 am: 06.08.2019 09:07 »
Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt.
Seit 01.07.19 habe ich bei meinem Arbeitgeber eine neue Stelle angetreten.
Bisher war ich eingruppiert in Tvöd Vka E6 Stufe 3. Die neue Stelle ist E9a.
Bis 31.12.19 läuft die Probezeit für die neue Stelle und deswegen bekomm ich nur einen Zuschlag für die höhere Tätigkeit und werde erst am 01.01.2020 in 9a eingruppiert.

Zum Oktober 2019 findet bei mir die Stufenerhöhung von 3 auf 4 statt.

Wird dann die Stufe 4 am 01.01.2020 für E9a übernommen oder die Stufe 3?

Vielen Dank für eure Hilfe

Da du dieses Jahr im Oktober in Stufe 4 aufsteigst, wirst du im Januar 2020 auch weiterhin die Stufe 4 behalten, egal in welcher EG du eingruppiert bist...

Spid

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Antw:Höhergruppierung in Probezeit
« Antwort #3 am: 06.08.2019 09:12 »
Es ist ja überhaupt nicht klar, ob der TE in 10/19 Stufe 4 erreicht.

MarcelScholz

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Antw:Höhergruppierung in Probezeit
« Antwort #4 am: 06.08.2019 09:15 »
Also eine vorübergehende Übertragung ist es nicht.
Diese ist schon dauerhaft.

Spid

  • Gast
Antw:Höhergruppierung in Probezeit
« Antwort #5 am: 06.08.2019 09:16 »
Dann bist Du seit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit entsprechend dieser eingruppiert.