Autor Thema: [Allg] Dienstherrenwechsel  (Read 8207 times)

RichterT

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[Allg] Dienstherrenwechsel
« am: 06.08.2019 10:53 »
Liebe Forengemeinde,

bei mir steht ein Dienstherrenwechsel vom Bund zur Kommune an. Die Besoldung richtet sich nach NBesG.
Ich bin z.Zt. A11 Stufe 5. Ich soll einen Amt A13 übernehmen. Wie werde ich übergeleitet? Ich habe verstanden, dass ich zunächst die A11 erhalte und nach 3 Monaten dann voraussichtlich die A12 und dann nach einem Jahr die A13 erhalten werde. Die NBes. ist niedriger als die Bundesbesoldung. Wie werde ich eingestuft? Habe ich womöglich sogar weniger Besoldung ?
Danke für Hinweise!
« Last Edit: 07.08.2019 02:17 von Admin2 »

was_guckst_du

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #1 am: 06.08.2019 11:23 »
zu 1: so wie bisher
zu 2: ja

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

RichterT

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #2 am: 06.08.2019 11:37 »
wow, dann hätte ich 750 € weniger in der A11 als jetzt. Vor dem Hintergrund lohnt sich ein Dienstherrenwechsel ja eigentlich gar nicht...
 :o

was_guckst_du

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #3 am: 06.08.2019 11:39 »
...das hätte man auch vorher wissen können...die Besoldungsunterschiede zwischen Bund und Länder machen manchmal eine Beförderungsurkunde aus...
Gruß aus "Tief im Westen"

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RichterT

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #4 am: 06.08.2019 12:00 »
...deswegen kläre ich das im Vorwege u.a. hier im Forum auch ab, um eben nicht vor vollendeten Tatsachen zu stehen...

Gerda Schwäbel

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #5 am: 06.08.2019 16:06 »
Sie sollten sich aber im Klaren darüber sein, dass die Kombination aus "kläre ich das im Vorwege" und "hier im Forum" ganz schön in die Hose gehen kann. Wenn Sie versetzt werden, dann findet eine Stufenfestsetzung nach niedersächsischem Besoldungsrecht statt. Es gibt keinen Grundsatz, dass die Stufe gleich bleibt und ich halte dies auch für äußerst unwahrscheinlich. Skizzieren Sie Ihren Werdegang nach dem Verlassen der allgemeinbildenden Schule, dann schaue ich mir das an und schreibe, was ich davon halte - falls ich die Zeit dazu finde.

2strong

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #6 am: 06.08.2019 17:23 »
Bitte Deinen zukünftigen Dienstherren um Gewährung einer Ausgleichszulage gemäß § 41 NBesG.

Skedee Wedee

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #7 am: 06.08.2019 19:56 »
Dann soll sich der Dienstherr schon einmal eine gute Begründung für die Kommunalprüfung parat legen. Schließlich ist für die Gewährung der Ausgleichszulage ein dienstliches Interesse an diesem einen Beamten notwendig, das auch noch erheblich sein muss.

2strong

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #8 am: 07.08.2019 00:10 »
Das erhebliche dienstliche Interesse an dem unter Leistungsgesichtspunkten am besten geeigneten Bewerber liegt auf der Hand. Aber spar Du ruhig 3,50 € und stelle einen drittklassigen Bewerber ein.

RichterT

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #9 am: 07.08.2019 08:46 »
Danke für Eure Hinweise,

habe nun mit der (zukünftigen) Personalstelle telefoniert. Man gilt als neu eingestellter Beamter. Die bisherigen Erfahrungen sollen berücksichtigt werden und ich soll keine finanziellen Nachteile erhalten - insofern schein der neue Dienstherr dann doch etwas Gestaltungsspielraum zu haben.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #10 am: 07.08.2019 08:54 »
...das mtl. Brutto liegt bei A11 St. 5 beim Bund bei 4.235 € und in Niedersachsen bei 3.580 € (wobei die Jahressonderzahlung beim Bund bereits im Monatsgehalt eingerechnet ist)...

...wie wird nun dieser Unterschied ausgeglichen?
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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #11 am: 07.08.2019 09:11 »
In Niedersachsen wird meines Wissens keine Jahressonderzahlung gewährt. Insofern ist die gesamte Differenz zum Bundesniveau auszugleichen.

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #12 am: 07.08.2019 09:14 »
...die Frage war eher, aufgrund welcher Rechtsgrundlage überhaupt auszugleichen ist?
Gruß aus "Tief im Westen"

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Bunny

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #13 am: 07.08.2019 09:33 »
§ 41 NBesG

was_guckst_du

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #14 am: 07.08.2019 09:57 »
...diese Ausnahme stellt aber die oberste Dienstbehörde fest..ich kann mir nicht vorstellen, dass die kommunale Perrsonalabteilung diese schon eingeholt hat... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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