Autor Thema: Dienstvereinbarung Gleitzeit  (Read 3179 times)

Moin

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Dienstvereinbarung Gleitzeit
« am: 06.08.2019 11:19 »
Moin moin!

Ich las im Fred zur Sommerhitze gerade von Gleitzeitrahmen von 6 - 22 Uhr oder noch flexibler. Finde ich super, will ich auch:
Unsere (kleine Stadt in SH) Dienstvereinbarung zur Gleitzeit wird gerade überarbeitet und der Rahmen verkürzt, weil es in § 6 Abs. 7 heißt: Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden in der Zeit von 6 - 20 Uhr. Demnach darf der Arbeitszeitrahmen doch nur 12 Stunden betragen, oder? Also 6 - 18 Uhr, 7 - 19 Uhr, 8 - 20 Uhr, aber nicht 6 - 19 Uhr. Oder lese/interpretiere ich den TVöD falsch?

Gruß aus dem Norden!

Spid

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #1 am: 06.08.2019 11:23 »
Ich halte die PE zu §6 für sehr eindeutig.

Moin

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #2 am: 06.08.2019 11:30 »
Sehr guter Hinweis... Danke.

Also kann von Abs. 7 durch DV abgewichen werden, wenn die Regelungen des ArbZG eingehalten werden, richtig?

Spid

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Antw:Dienstvereinbarung Gleitzeit
« Antwort #3 am: 06.08.2019 11:34 »
Gleitzeitregelungen sind unabhängig von den im TVöD geregelten Arbeitszeitmodellen der täglichen Rahmenzeit und des wöchentlichen Arbeitszeitkorridors. Sie werden durch diese Arbeitszeitmodelle in keiner Weise eingeschränkt.