Autor Thema: [NW] Verbeamtung Tätowierung  (Read 9424 times)

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[NW] Verbeamtung Tätowierung
« am: 06.08.2019 13:59 »
Hallo.

Ich bin Inspektoranwärter bei einer Kommunalverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Ich bin also Beamter auf Widerruf für den gehobenen öffentlichen Dienst. In meiner Behörde werde ich Tätigkeiten der allgemeinen Verwaltung einer Kommune übernehmen. Ein Publikumsverkehr besteht in der Regel nicht.

Ich habe mich nach meiner Verbeamtung auf Widerruf, also während meiner Ausbildung großflächig tätowieren lassen. Die Tätowierungen befinden sich auf den Oberarmen, Brust und Bein. Es sind also keine sichtbaren Tätowierungen. Die Motive sind nicht anstößig. Bei der Arbeit trage ich nie kurze Hose oder Tshirt. Das heißt, dass die Tätowierungen gar nicht auffallen und keiner meiner Kollegen überhaupt weiß, dass ich tätowiert bin. Das halte ich so für angebracht und es stellt auch kein Problem für mich dar, da es mit keinen wirklichen Aufwand für mich verbunden ist.

Nach meinem letzten Termin kamen mir jedoch bedenken, da die gesamte betroffene Körperfläche nun doch gewachsen ist. Ich habe angefangen mir Sorgen zu machen, ob mir die Tätowierungen bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit im Weg stehen könnten. Zuvor habe ich dieses Problem immer nur mit Polizeibeamten in Verbindung gebracht.
Ich habe noch nie davon gehört, dass auch Kommunalbeamte in der allgemeinen Verwaltung Probleme wegen Tätowierungen bekommen können. Bei meiner Recherche habe ich auch keinen Fall gefunden, bei dem dies ein Problem war.

Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob ich Probleme bekommen könnte? Oder stellen nicht sichtbare Tätowierungen in der Kommunalverwaltung kein Problem dar?

Und wird es vor der Beatmung auf Lebenszeit überhaupt noch einmal eine amtsärztliche Untersuchung geben?

Vielen Dank für alle Antworten im Voraus.
« Last Edit: 07.08.2019 02:18 von Admin2 »

Chrille1507

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #1 am: 06.08.2019 14:24 »
Hallo,

ich denke die Tätowierungen stellen kein Problem dar. Vor allem, weil du sie nicht zur Schau stellst.

Hat denn jemand an deiner Dienststelle sich zu dem Thema geäußert?

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #2 am: 06.08.2019 14:28 »
Bisher hat sich niemand geäußert. Ich habe aber auch Angst das Thema aktiv zu fördern. Wie gesagt: Es ist auch noch niemandem aufgefallen. Und ich hatte mir darüber, bis ich anfing mich mit dem Thema zu beschäftigen, wenig Gedanken darüber gemacht...

Eventuell bei einer erneuten amtsärztlichen Untersuchung vor der Beamtung auf Lebenszeit?

Ich bin so verwirrt, weil ich kein Urteil oder Kommentar oder sonstiges zu dem Thema gefunden habe. Immer geht es nur um Polizeibeamte...
Die gängige Praxis in der allgemeinen Verwaltung ist mir leider überhaupt gar nicht bekannt...

bettelmusikant

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #3 am: 06.08.2019 15:47 »
Sofern du keine übermäßig vielen Pigmentnävi hast, deren Begutachtung durch einen Hautarzt im Zuge einer Hautkrebsvorsorge durch die Tätowierungen unmöglich gemacht wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass der AA daran Anstoß nehmen könnte!
Ich würde mich dahingehend echt nicht verrückt machen und entspannt bleiben :)

BNRW1

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #4 am: 06.08.2019 16:57 »
Pech gehabt:

Zitat
§15 Absatz 2 LBG NRW:
für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sind nur Reinhäuter zuzulassen.

 ;D

Tagelöhner

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #5 am: 06.08.2019 17:00 »
Auch wenn es heutzutage im Öffentlichen Dienst bzw. in der Beamtenschaft vielleicht nicht mehr so steif bzw. konservativ zugeht wie vor 20-30 Jahren, hätte einem angehenden Beamten schon in den Sinn kommen können, was für einem Standesdünkel er bis zum Lebensende angehören möchte und ob dieser im Großen und Ganzen aufgeschlossen und tolerant gegenüber Körperschmuck und Körpermalerei ist.

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #6 am: 06.08.2019 17:11 »
Auch wenn es heutzutage im Öffentlichen Dienst bzw. in der Beamtenschaft vielleicht nicht mehr so steif bzw. konservativ zugeht wie vor 20-30 Jahren, hätte einem angehenden Beamten schon in den Sinn kommen können, was für einem Standesdünkel er bis zum Lebensende angehören möchte und ob dieser im Großen und Ganzen aufgeschlossen und tolerant gegenüber Körperschmuck und Körpermalerei ist.

Ich komme mir hierbei gerade selber dämlich vor. Keine Bange.

Ich habe allerdings immer nur darauf geachtet, dass sie nicht sichtbar sind. Dass sie nicht gerne gesehen bis unerwünscht sind war mir immer klar. Also wollte ich sie auf jeden Fall bedecken können. Ich habe darauf geachtet, dass sie im Dienst nicht sichtbar sind.

Dass es darüber hinaus auch bei Kommunalbeamten beamtenrechtliche Probleme geben könnte, kam mir nicht wirklich in den Sinn. Das war für mich wie gesagt immer nur ein Thema bei Polizeibeamten. Die Überlegungen kommen nur nur jetzt immer mehr in den Sinn.

Denkst du denn, dass es für die Verbeamtung ein Problem wäre? Oder dass es nur unerwünscht ist? Also wie soll ich deine Antwort ganz konkret einordnen?

In jedem Fall schon einmal vielen Dank für das Feedback bisher!

Violetta

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #7 am: 06.08.2019 17:39 »
Einfach mal vorsichtig bei Kollegen nachfragen

Aus dem eher spießigen Bayern: Bin mit lila Haaren Beamtin auf Lebenszeit geworden, inzwischen kamen noch Piercings im Gesicht dazu, auch dagegen gab es keine Einwendungen.  Tattoos wären auch kein Problem. Arbeite in der Verwaltung, immer wieder mal Bürgerkontakt.

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #8 am: 06.08.2019 20:14 »
Einfach mal vorsichtig bei Kollegen nachfragen

Aus dem eher spießigen Bayern: Bin mit lila Haaren Beamtin auf Lebenszeit geworden, inzwischen kamen noch Piercings im Gesicht dazu, auch dagegen gab es keine Einwendungen.  Tattoos wären auch kein Problem. Arbeite in der Verwaltung, immer wieder mal Bürgerkontakt.

Also entscheidet das der Dienstherr und es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Gibt es denn Fälle, bei denen so etwas durchgesetzt wurde?

Tagelöhner

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #9 am: 06.08.2019 20:37 »
Natürlich spielt der Dienstherr, vertreten durch seine Entscheidungsträger die bedeutende Hauptrolle bei der Befürwortung und Veranlassung einer Verbeamtung.

Wenn Du also "Pech" hättest und Dein direkter Vorgesetzter möglicherweise altmodischer Natur ist, könnte er Dich wegen so etwas in eine (negative) Schublade stecken und plötzlich an Deiner charakterlichen Eignung zweifeln (möglicherweise erst recht bei Vorhandensein von untätowierten Mitbewerbern).

Ich würde es daher definitiv erstmal für mich behalten. Der Amtsarzt unterliegt ja dann sowieso der ärztlichen Schweigepflicht und mir ist nicht bekannt, dass eine Tätowierung schon einmal zu einem negativen gesundheitlichen Ausblick geführt hat (außer es wurden vielleicht nachweislich gesundheitsschädliche Farbstoffe verwendet  ;D).
« Last Edit: 06.08.2019 20:43 von Tagelöhner »

Violetta

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #10 am: 06.08.2019 21:47 »
Wenn man die Tattoos nicht sieht, dürften sie deinen Dienstherren auch aktuell nicht interessieren. Der Amtsarzt hat vor allem die Aufgabe, deine Gesundheit zu beurteilen.

Ob überhaupt eine amtsärztliche Untersuchung ansteht, liegt ein Stück weit im Ermessen deiner Behörde. Bei mir lagen zwischen Verbeamtung auf Probe (mit Amtsarzt) und Verbeamtung auf Lebenszeit nur 12 Monate. Auf eine erneute Vorstellung wurde verzichtet, da ich in der Zwischenzeit nicht sonderlich häufig krank war.
Im Schreiben des Amtsarztes war bereits vermerkt, dass einer Verbeamtung auf Lebenszeit zugestimmt werden kann. Das war auch damals bei der Verbeamtung auf Widerruf (anderer Dienstherr, anderes Bundesland) vom Amtsarzt so vermerkt worden. Auch dort hätte grundsätzlich keine weitere Untersuchung angestanden, außer man wäre durch viele Krankheitstage (oder eben immer Montage...) aufgefallen.

Habe mit meiner Vorgesetzten das Piercing-Thema etwas besprochen (dürfte mit Tattoos nicht viel anders sein). Ergebnis war, auch nach Rücksprache mit der Personalabteilung, dass zumindest aus Sicht "meiner" Behörde keine Möglichkeit gesehen wird, einem Beamten/Angestellten derartiges zu verbieten, da die Mitarbeiter nicht wie bei der Polizei großartig repräsentieren müssen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre hier höher zu werten als die optischen Vorlieben des Dienstherren.

Bunny

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #11 am: 08.08.2019 11:04 »
Also entscheidet das der Dienstherr und es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Gibt es denn Fälle, bei denen so etwas durchgesetzt wurde?
Ja --> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34225?hl=true

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #12 am: 08.08.2019 11:34 »
Also entscheidet das der Dienstherr und es ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
Gibt es denn Fälle, bei denen so etwas durchgesetzt wurde?
Ja --> https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-34225?hl=true

Danke für die Antwort.
Nur leider geht es wieder um einen Polizeibeamten. Dass dieses Problem dort besteht ist mir bereits  bekannt gewesen.

Ich stelle mir nun nur die Frage, ob es auch bekannte Fälle aus der Kommunalverwaltung gibt. Entweder aus Urteilen oder vielleicht hat ja jemand etwas in seiner eigenen Behörde mitbekommen?

Es scheint keinen bekannten Fall zu geben, in dem in der allgemeinen Kommunalverwaltung eine Ablehnung wegen einer Tätowierung erfolgte...

WasDennNun

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #13 am: 08.08.2019 13:00 »
Danke für die Antwort.
Nur leider geht es wieder um einen Polizeibeamten. Dass dieses Problem dort besteht ist mir bereits  bekannt gewesen.
Dort geht es doch auch nur um Tatoos im sichtbaren Bereich. Das ist doch bei dir nicht der Fall.

Frage: Gibt es bei Polizeibeamten denn Urteile, die sich auf den nicht sichtbaren Bereich beziehen?

Bunny

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Antw:Verbeamtung Tätowierung
« Antwort #14 am: 08.08.2019 13:23 »
Frage: Gibt es bei Polizeibeamten denn Urteile, die sich auf den nicht sichtbaren Bereich beziehen?
https://www.bverwg.de/de/171117U2C25.17.0