komplizierter Sachverhalt, vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Eine Erzieherin soll ab 01.10.19 die Funktion als ständige Vertretung der Hortleitung bekommen. Die Erzieherin macht zeitgleich jedoch erst die Qualifizierung dazu. Bekommt sie trotzdem schon die Zahlung der Zulage zur S 15?