Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Gärtner NRW
Texter:
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zur Eingruppierung eines Gärtners in NRW.
Im Eingruppierungsverzeichnis heißt es, dass "Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden (gelernte Beschäftigte), sowie Beschäftigte mit einer der Tätigkeit eines solchen Beschäftigten gleichwertigen Tätigkeit" in die EG 6 eingruppiert sind.
Heißt ein Gärtner (abgeschlossene dreijährige Ausbildung) ist in NRW in die EG 6 eingruppiert, wenn er als Gärtner beschäftigt wird.
Doch was bedeutet "sowie Beschäftigte mit einer der Tätigkeit eines solchen Beschäftigten gleichwertigen Tätigkeit"?
Laut Wortlaut müsste doch dann auch der ungelernte in EG 6 eingruppiert sein, wenn er Tätigkeiten eines Gärtners übertragen bekommen hat, oder?
Spid:
Nein. Er wäre dann in E6 eingruppiert, wenn er eine auszuübende Tätigkeit hätte, die der eines Gärtners mit dreijähriger Berufsausbildung entspräche.
Texter:
Danke
Texter:
Ergänzungsfrage(n):
Der ungelernte, der eine Tätigkeit im Sinne der EG 6 Abschnitt b) Nr. 1 Eingruppierungsverzeichnis auszuüben hat, ist demnach auch in EG 6 eingruppiert oder muss er hierfür mindestens einschlägige Lehrkenntnisse vorweisen?
Ist dieses Eingruppierungsverzeichnis für NRW ganz bescheiden ausgearbeitet?
Spid:
Die Eingruppierung eines Ungelernten, der eine solche Tätigkeit auszuüben hat, ist nach der vorangestellten Überschrift (siehe Vorbemerkung Nr. 3 zu allen Entgeltgruppen) E6.
Ich halte das Eingruppierungsverzeichnis für recht brauchbar.
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