Autor Thema: [BY] Elterngeldberechnung  (Read 3808 times)

Fakon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
[BY] Elterngeldberechnung
« am: 06.08.2019 17:30 »
Hallo,

in Bayern gibt es für Beamte noch die Jahresonderzahlung. Wird diese bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit berücksichtigt? Laut Wikipedia nicht oder? " Ausgangspunkt ist das Netto-Einkommen ohne Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. "

Hat jemand damit Erfahrungen?

VG Fakon

Bunny

  • Gast
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #1 am: 07.08.2019 06:42 »
Steuerfreie und steuerlich als sonstige Bezüge (beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) behandelte Gehaltsbestandteile werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/fragen2015/berechnung.php



Fakon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #2 am: 12.08.2019 19:23 »
Danke!

Dann ist dies aber eine Benachteiligung der bayerischen Beamten ggü. den Beamten in anderen Bundesländern, wo die Jahressonderzahlungen auf die Monate verteilt wurden, oder sehe ich das falsch?

VG

Aüg

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #3 am: 12.08.2019 23:10 »
Danke!

Dann ist dies aber eine Benachteiligung der bayerischen Beamten ggü. den Beamten in anderen Bundesländern, wo die Jahressonderzahlungen auf die Monate verteilt wurden, oder sehe ich das falsch?

VG

Sonderzahlungen werden beim Elterngeld auch nicht als Einkommen gewertet. Somit ein unverschaemter Vorteil je nach Konstellation. Und ab A13 duerfte fuer die Hoehe des Elterngeld egal sein ob es eine Sonderzahlung gibt odee nicht.


Fakon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #4 am: 13.08.2019 15:23 »
Sonderzahlungen werden beim Elterngeld auch nicht als Einkommen gewertet. Somit ein unverschaemter Vorteil je nach Konstellation. Und ab A13 duerfte fuer die Hoehe des Elterngeld egal sein ob es eine Sonderzahlung gibt odee nicht.

Ja, ab A13, die meisten sind in niedrigeren Gruppen, es geht um A12 und weniger, wo man genau auf der Grenze mit/ohne liegt.

Gibt es denn niemand hier mit Erfahrungen? Zum Beispiel Grundschullehrerinnen in Bayern mit A12 und Kindern?

Leon1981

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 16
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #5 am: 14.08.2019 06:55 »
Danke!

Dann ist dies aber eine Benachteiligung der bayerischen Beamten ggü. den Beamten in anderen Bundesländern, wo die Jahressonderzahlungen auf die Monate verteilt wurden, oder sehe ich das falsch?

VG

Soweit mir das bekannt ist wird auch hier die Sonderzahlungen nicht angerechnet. Ist ja im Prinzip egal, ob die Sonderzahlung jährlich, quartalsweise oder monatlich gezahlt wird. Es bleibt eine Sonderzahlung.

Bunny

  • Gast
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #6 am: 14.08.2019 08:14 »
Soweit mir das bekannt ist wird auch hier die Sonderzahlungen nicht angerechnet. Ist ja im Prinzip egal, ob die Sonderzahlung jährlich, quartalsweise oder monatlich gezahlt wird. Es bleibt eine Sonderzahlung.

Das sehe ich nicht so. Formal betrachtet erhalten Bundesbeamte und Beamte mancher Bundesländer gar keine Sonderzahlung mehr, weil für sie die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen abgeschafft wurden und betragsmäßig in verschiedener Form und Höhe eine Integration ins Grundgehalt erfolgte. Gemäß § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht berücksichtigt. Nach der neuen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.12.2017 – Az. B 10 EG 7/17 R) ist das rechtmäßig. An Beamte gezahltes Grundgehalt, das in irgendeiner Form auch eine "Sonderzahlung" enthält, ist kein sonstiger Bezug im Sinne des Lohnsteuerrechts. Ich bezweifle auch, dass in diesen Fällen ein Betrag "Sonderzahlung" gesondert ausgewiesen wird.

Wasserkopp

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 107
Antw:[BY] Elterngeldberechnung
« Antwort #7 am: 14.08.2019 13:33 »
Soweit mir das bekannt ist wird auch hier die Sonderzahlungen nicht angerechnet. Ist ja im Prinzip egal, ob die Sonderzahlung jährlich, quartalsweise oder monatlich gezahlt wird. Es bleibt eine Sonderzahlung.

Das sehe ich nicht so. Formal betrachtet erhalten Bundesbeamte und Beamte mancher Bundesländer gar keine Sonderzahlung mehr, weil für sie die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen abgeschafft wurden und betragsmäßig in verschiedener Form und Höhe eine Integration ins Grundgehalt erfolgte. Gemäß § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht berücksichtigt. Nach der neuen Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14.12.2017 – Az. B 10 EG 7/17 R) ist das rechtmäßig. An Beamte gezahltes Grundgehalt, das in irgendeiner Form auch eine "Sonderzahlung" enthält, ist kein sonstiger Bezug im Sinne des Lohnsteuerrechts. Ich bezweifle auch, dass in diesen Fällen ein Betrag "Sonderzahlung" gesondert ausgewiesen wird.

Die Sonderzahlung wurde ja integriert und wird nicht gesondert ausgewiesen. Die zuständige Elterngeldstelle kann also keine Sonderzahlung erkennen, sodass hier dann tatsächlich eine Ungleichbehandlung ggü. dem Threadersteller erfolgt. Ich bezweifle aber, dass das unrechtmäßig ist. Ist halt einfach ein anderer Sachverhalt.