Hallo,
in Bayern gibt es für Beamte noch die Jahresonderzahlung. Wird diese bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldes mit berücksichtigt? Laut Wikipedia nicht oder? " Ausgangspunkt ist das Netto-Einkommen ohne Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. "
Hat jemand damit Erfahrungen?
VG Fakon