Autor Thema: [Allg] Dienstherrenwechsel  (Read 8206 times)

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #15 am: 07.08.2019 10:06 »
Muss ja auch noch nicht eingeholt sein. Deswegen schrieb ich ja, er solle um Gewährung bitten. Dann kann diese durch den Rat erfolgen, wenn dieser die Entscheidung darüber nicht ohnehin delegiert hat.

Skedee Wedee

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #16 am: 07.08.2019 11:49 »
Das erhebliche dienstliche Interesse an dem unter Leistungsgesichtspunkten am besten geeigneten Bewerber liegt auf der Hand. Aber spar Du ruhig 3,50 € und stelle einen drittklassigen Bewerber ein.

Tut mir leid, das liegt es nicht. Ein dienstliches Interesse ja, aber das erhebliche ist gesondert zu begründen.

Im Übrigen ist das nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern auf dem des Landesgesetzgebers von Niedersachsen. Aber gib´ Du ruhig ohne einschlägige Rechtsgrundlage unnötig Geld aus - wir wissen ja, wie es um die Haushaltssituation gerade der Kommunen in NRW bzw. Niedersachsen bestellt ist. Vielleicht liegt es unter anderem daran, dass sich die Bediensteten nicht an die geltenden Vorschriften halten bzw. diese ignorieren...

Feidl

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #17 am: 07.08.2019 12:25 »
Ach verdammt  :-\, dann hätte ich ja auch bei meinem Wechsel von BaWü nach Thüringen Ausgleichszulage nach § 42 ThürBesG beantragen können. Da heißt es sogar nur, "wenn für die Gewinnung ein dienstliches Bedürfnis besteht."


PrinzP

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Antw:[Allg] Dienstherrenwechsel
« Antwort #18 am: 07.08.2019 13:50 »
Im Normalfall sollte in Niedersachsen allerdings eine höhere Stufe als beim Bund festgesetzt werden, sofern nicht bereits die letzte Stufe erreicht ist. Beispielsweise erreicht man die Stufe 5 beim Bund nach 11 Jahren, in Niedersachsen wäre man nach 11 Jahren schon in Stufe 6.

Für einen ledigen ohne Kinder beträgt das Endgehalt A11 brutto beim Bund derzeit 4642.01 €, in Niedersachsen  4357.97 € (-284.04). Bei Verheirateten mit zwei Kindern wären es beim Bund 5042.42 €, in Niedersachsen 4735.63 € (-306.79).

Der Unterschied dürfte somit deutlich niederiger als 750 Euro sein.

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Antw:Dienstherrenwechsel
« Antwort #19 am: 07.08.2019 14:10 »
Zitat von: Skedee Wedee
Tut mir leid, das liegt es nicht. Ein dienstliches Interesse ja, aber das erhebliche ist gesondert zu begründen.

Im Übrigen ist das nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern auf dem des Landesgesetzgebers von Niedersachsen. Aber gib´ Du ruhig ohne einschlägige Rechtsgrundlage unnötig Geld aus - wir wissen ja, wie es um die Haushaltssituation gerade der Kommunen in NRW bzw. Niedersachsen bestellt ist. Vielleicht liegt es unter anderem daran, dass sich die Bediensteten nicht an die geltenden Vorschriften halten bzw. diese ignorieren...

Dass Du nicht der niedersächsischen Gesetzgeber bist, hab ich mir fast gedacht.

Ich halte die Begründung für im Regelfall völlig unproblematisch leistbar. Da die Entscheidung beim Dienstherrn liegt, ist die Diskussion aber müßig.