Autor Thema: Urlaubsanspruch bei Kündigung  (Read 10755 times)

05Paul

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Urlaubsanspruch bei Kündigung
« am: 06.08.2019 19:07 »
Hallo,

ich habe zum 30.09.2019 gekündigt. (TV-H) Ich habe 30 Tage Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub wg. Behinderung und 18 Tage aus 2018.
Aktuell habe ich noch 22 Tage. Lt. Personalabteilung stehen mir noch 12 Tage zu und ich bin auf 15 Tage gekommen.
kann mir jemand sagen auf wie viele Tage ich tatsächlich noch Anspruch habe ?

Danke

Paul

egotrip

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #1 am: 06.08.2019 19:34 »
Nur meine Meinung,..

Aber ich würde sagen, die 18 aus 2018
19 aus 2019

Wären schon 37,....

Wie sich das mit dem Sonderurlaub rechnet, weiß ich nicht, aber ich würde in der Summe, wie oben, auf aktuell 37 Tage kommen...

Wenn du dieses Jahr schon einmal Urlaub hattest, sieht das natürlich anders aus

Spid

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #2 am: 06.08.2019 20:10 »
Es gibt keinen Sonderurlaub wegen einer Behinderung. Ist der gesetzliche Zusatzurlaub gemeint?

Wie viele Urlaubstage wurden bis einschließlich 31.03.19 genommen und wie viele nach dem 31.03.19?

heidi80

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #3 am: 07.08.2019 08:07 »
Nur meine Meinung,..
... bringt dem TE aber leider nix  :o

Aber ich würde sagen, die 18 aus 2018
Warum? Wurde der Urlaub nach 2019 übertragen? Hat der TE Urlaub aus 2018 bis 31.03.2019  genommen? Oder gar bis 31.05.2019 ? War der TE vorher länger krank?
Ich kann das aus dem kurzen Text nicht wirklich entnehmen  ::)

19 aus 2019
Warum? Woher kommen die 19 Tage? 30/12*9-1 weil nächstes Jahr `n Schaltjahr ist ??
Was sagst du dazu:
Teilurlaubsanspruch bei Ende des Arbeitsverhältnisses nach erfüllter Wartezeit (§ 5 I Ziff. c BUrlG)
b)Endet ein Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte, steht dem Arbeitnehmer der volle Jahresurlaub zu. Es spielt hierbei auch keine Rolle, auf welche Weise ein Arbeitsverhältnis endet, etwa aufgrund von Befristung, durch Aufhebungsvertrag oder fristlose Kündigung.

Wie sich das mit dem Sonderurlaub rechnet, weiß ich nicht...
Da könnte der § 208 SGB IX Zusatzurlaub helfen

Wenn du dieses Jahr schon einmal Urlaub hattest, sieht das natürlich anders aus
... ach ...

Hilfe ist sicher immer nett gemeint. Aber in dem Fall bringt es grad absolut gar nichts. Und "Meinungen" bringen den TE ja nicht wirklich weiter  ;) ;D

05Paul

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #4 am: 07.08.2019 09:51 »
Es gibt keinen Sonderurlaub wegen einer Behinderung. Ist der gesetzliche Zusatzurlaub gemeint?

sorry, ja dann sind es 2 Tage Zusatzurlaub.

Wie viele Urlaubstage wurden bis einschließlich 31.03.19 genommen und wie viele nach dem 31.03.19?

6 Tage bis 31.03.19 und 22 Tage bis heute. Wobei die Urlaubstage vom Vorjahr bis 30.09 genommen werden können.

Spid

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #5 am: 07.08.2019 09:56 »
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #6 am: 07.08.2019 09:58 »
Hallo,

ich habe zum 30.09.2019 gekündigt. (TV-H) Ich habe 30 Tage Urlaub + 2 Tage Sonderurlaub wg. Behinderung und 18 Tage aus 2018.
Du meinst du hattest am 1.1.2019 18 Tage aus 2018 und 30+2 Tge für 2019?
6 Tage bis 31.03.19 und 22 Tage bis heute. Wobei die Urlaubstage vom Vorjahr bis 30.09 genommen werden können.
Davon hast du 22 Tage (oder 22+6) Tage in diesem Jahr genommen?
somit 4 (10) Tage vom 2019er Urlaub und den 2018 abgearbeitet?

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #7 am: 07.08.2019 09:59 »
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?
Tarifrecht haste vergessen ;)

Spid

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #8 am: 07.08.2019 10:00 »
Nein, habe ich nicht. Der TE hat den anzuwendenden Tarifvertrag in seiner Sachverhaltsschilderung benannt.

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #9 am: 07.08.2019 10:33 »
Nein, habe ich nicht. Der TE hat den anzuwendenden Tarifvertrag in seiner Sachverhaltsschilderung benannt.
Sorry, war mir nicht bewusst, dass im TV-H keine Verlängerung (wie im TV-L) auf 30.9. für einige inkludiert ist.

05Paul

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #10 am: 07.08.2019 10:54 »
Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung, betriebliche Übung, einzelvertragliche Ausgestaltung, einseitige Erklärung des AG? Bedingungsfrei?

Soweit ich das verstanden habe handelt es sich um eine Dienstvereinbarung.

[/quote]Du meinst du hattest am 1.1.2019 18 Tage aus 2018 und 30+2 Tge für 2019?

genau

Davon hast du 22 Tage (oder 22+6) Tage in diesem Jahr genommen?
somit 4 (10) Tage vom 2019er Urlaub und den 2018 abgearbeitet?
[/quote]

28 Tage bis heute

Spid

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #11 am: 07.08.2019 11:00 »
Regelt die Dienstvereinbarung die Übertragung des Urlaubs bedingungsfrei und ist dieser so übertragene Urlaub gem. der Dienstvereinbarung so zu behandeln, als wäre der Urlaub aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden?

05Paul

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #12 am: 09.08.2019 16:25 »
Regelt die Dienstvereinbarung die Übertragung des Urlaubs bedingungsfrei und ist dieser so übertragene Urlaub gem. der Dienstvereinbarung so zu behandeln, als wäre der Urlaub aufgrund gesetzlicher Verpflichtung übertragen worden?

Hab beim Personaler nachgefragt und der sagt ja.
Hab ich das richtig verstanden das der Resturlaub genauso behandelt wird wie der aktuelle Urlaub?

Spid

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #13 am: 09.08.2019 16:30 »
Genau das war doch meine Frage...

05Paul

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Antw:Urlaubsanspruch bei Kündigung
« Antwort #14 am: 09.08.2019 16:37 »
Genau das war doch meine Frage...

Und der Personaler sagte ja. Hab ich doch im vorigen Post schon geschrieben.