Autor Thema: Einstellungsverfahren  (Read 11373 times)

Letranger

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Einstellungsverfahren
« am: 06.08.2019 19:45 »
Hallo,

ich befinde mich gerade in einem Einstellungsprozess für eine Stelle im öffentlichen Dienst und bin mit ein paar Dingen konfrontiert die in mir Bedenken auslösen,wie nichts schriftlich bisher zu haben und die langen Wartezeiten (Stellenausschreibung Anfang Mai ) etc.

Der Status ist, das mich der Behördenleiter angerufen hat und mir mitteilte, das er mich gerne einstellen würde, er benötigt nur noch die Zustimmung vom Personalrat, dauer: 3-4 Wochen (WTF).

Was mich nun irritiert ist erstens, obwohl ÖD tritt hier weder TVL noch TVÖD in Kraft, der Vertrag soll sich daran nur orientieren und ist befristet auf ein Jahr, soll aber laut Leiter nach einem Jahr unbefristet werden, wie glaubhaft ist das ?
Zweitens, Beim Vorstellungsgespräch war kein Personalratmitglied dabei, nur Behindertenvertretung, kann sich das Negativ auf die Einstellung auswirken ?
Das ganze spielt sich in BW ab.

Freue mich schon auf eure Inputs,

Gruß 


Spid

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #1 am: 06.08.2019 20:24 »
Besteht beiderseitige Tarifbindung?

Letranger

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #2 am: 06.08.2019 20:48 »
Öhm ka sorry.. ich kann nur sagen das dass Gehalt was mir Geboten wurde dem entspricht was man per Tarif und Stelle erwarten kann , glaube E 9 als äquivalent, kein Weihnachts/Urlaubsgeld. Ist IT nebenbei bemerkt.

Spid

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #3 am: 06.08.2019 20:53 »
Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, findet der entsprechende Tarifvertrag zwingend Anwendung auf das Arbeitsverhältnis. Wenn nicht, dann nicht.

Laemat

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #4 am: 07.08.2019 09:25 »
hast du die Stellenausschreibung noch?

D-x

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #5 am: 07.08.2019 09:45 »
Was Spid quasi sagt ist: Nicht nur der Arbeitgeber muss öffentlich sein, sondern auch Du in einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, damit der Tarifvertrag zwingend angewendet werden muss.

In den allermeisten Fällen fragt der Arbeitgeber da aber nicht nach und der TVöD/TVL wird durch Bezugnahme angewandt.

WasDennNun

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #6 am: 07.08.2019 09:47 »
Was mich nun irritiert ist erstens, obwohl ÖD tritt hier weder TVL noch TVÖD in Kraft, der Vertrag soll sich daran nur orientieren und ist befristet auf ein Jahr, soll aber laut Leiter nach einem Jahr unbefristet werden, wie glaubhaft ist das ?
Glaubhaft kann vieles sein, aber wieso richtest du deine Zukunft nach dem Glauben aus.

Zitat
Zweitens, Beim Vorstellungsgespräch war kein Personalratmitglied dabei, nur Behindertenvertretung, kann sich das Negativ auf die Einstellung auswirken ?
Ist das für dich relevant?
entweder der AG und seine kruden Verwaltungswege schaffen es dir ein Angebot zu geben, welches deinen Wünschen entspricht, oder nicht.
Seit wann ist ein AN ein Bittsteller? Man machte Verträger im beiderseitigem Einvernehmen, du hast Bedingungen der AG hat Bedingungen.
Wenn der AG dir nur einen befristeten Vertrag geben will, dann würde ich Adios sagen. Wenn er dich eine Jahr erproben will, dann könnte man das vertraglich regeln (Probezeitverlängerung).

Spid

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #7 am: 07.08.2019 09:54 »
Was Spid quasi sagt ist: Nicht nur der Arbeitgeber muss öffentlich sein, sondern auch Du in einer der tarifvertragschließenden Gewerkschaften, damit der Tarifvertrag zwingend angewendet werden muss.

In den allermeisten Fällen fragt der Arbeitgeber da aber nicht nach und der TVöD/TVL wird durch Bezugnahme angewandt.

Es ist ohnehin strittig, ob der AG das überhaupt fragen dürfte. Hier soll aber ja eben keine vollständige Bezugnahme auf den Tarifvertrag erfolgen. Das nährt die Vermutung, daß der AG möglicherweise nicht tarifgebunden ist. Gerade im kommunalen Bereich ist das ja auch nicht allzu unwahrscheinlich.

Letranger

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #8 am: 07.08.2019 16:27 »
Hallo,

schon mal Danke für Eure Infos soweit.

Ich habe leider keine komplette Stellenausschreibung mehr im Netz gefunden, nur quasi eine Abschrift der Stellenbeschreibung ohne Ausschreibungsnummer etc. im Cache von Linked.in. Ich würde die allerdings auch nur ungern hier Posten aus gründen der Rückschlussfolgerung( kann ja sein das einer von den Leuten dort hier mit liest). Was ich noch sagen kann ist, das es eine Behörde/Körperschaft des öffentlichen Rechts im Gesundheitswesen ist.

Ich würd halt supergerne dort anfangen wollen, auch wenns nur befristet ist und selbst wenns nach nem Jahr nix wird dann macht sich das wenigstens gut im CV, ich würde halt nur gerne wissen woran ich bin. In der Freien Wirtschaft kann man ja zum Großteil erahnen wohin die Reise geht, nur eben im öffentlichen Bereich bin ich völlig unbewandert was das angeht.

Unterm Strich sitze ich nun hier mit nichts als ner mündlichen Willenserklärung, soll fast einen Monat warten bis es dann weiter geht und dann gibts ja noch glaube ich ne Medizinische Untersuchung ( nichts was man mit nem BMI von 35 auf die leichte Schulter nehmen sollte), das ist schon recht zermürbend, wenn da nur einer im Getriebe nein sagt wars das und die ganze gewartete Zeit für die Katz( schreibe ja keine weiteren Bewerbungen jetzt).

Gruß

RsQ

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #9 am: 07.08.2019 17:13 »
schreibe ja keine weiteren Bewerbungen jetzt).

Bin grad ebenfalls in der Such- und Bewerbungsphase. Deshalb hier mal der Hinweis, den man schnell in jedem Bewerbungsratgeber findet: Nach mündlicher Zusage nur noch aufhören, weiter zu bewerben! Erst ein unterschriebener Arbeitsvertrag bringt wirklich die nötige Sicherheit - davor ist alles nicht belastbar. Über mündliche Zusagen kann man sich freuen - aber mehr auch nicht.

Alien1973

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #10 am: 08.08.2019 09:37 »
Mein damaliger Vertrag war auch noch nicht fertig aber ich musste Kündigen, da sonst 1 Monat längere Kündigungsfrist. Habe der Stadt gesagt ich brauch was Schriftliches, sonst müssen sie länger auf mich warten. Es kam dann 1 Tag vor Frist ein Schreiben der Bürgermeisterin in dem meine Einstellung inkl. EG und Stufe bestätigt worden ist, darauf hab ich vertraut und gekündigt. Vertrag kam dann 4 Wochen später....

Ohne dieses Schreiben hätte ich nie vorab gekündigt!

RsQ

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #11 am: 08.08.2019 13:20 »
Nach mündlicher Zusage nur noch aufhören, weiter zu bewerben!

Natürlich meine ich "nicht"!

was_guckst_du

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #12 am: 08.08.2019 14:18 »
Wenn er dich eine Jahr erproben will, dann könnte man das vertraglich regeln (Probezeitverlängerung).

...das ist Quatsch...es gibt keine Probezeit länger als 6 Monate....nach 6 Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

WasDennNun

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #13 am: 08.08.2019 17:04 »
Wenn er dich eine Jahr erproben will, dann könnte man das vertraglich regeln (Probezeitverlängerung).

...das ist Quatsch...es gibt keine Probezeit länger als 6 Monate....nach 6 Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz
naja habe " " vergessen.
Man kann aber easy innerhalb der 6 Monaten einen Aufhebungsvertrag für die Zeit nach diesen 6 Monaten machen, und dann kann der AG mündlich darauf hinweisen, dass wenn der AN sich bis dahin bewährt er einen neuen AV bekommt und damit eine "Probezeitverlängerung" erreichen (ok nicht unbedingt 12 Monate aber...).

Bastel

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Antw:Einstellungsverfahren
« Antwort #14 am: 09.08.2019 06:37 »
Du würdest unbefristet ausschreiben und im Bewerbungsgespräch denen dann mitteilen, dass sie nach Einstellungszusage noch einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen?

Ich käme mir verarscht vor.