Danke für eure Beiträge.
Ich kam gestern zufällig beim FA meines Vertrauens vorbei und entschied mich für einen spontanen Besuch eines Sachbearbeiters. Dieser teilte mir - wenn auch zähneknirschend - folgendes mit (evtl. wichtig für zukünftige Fragesteller).
Eine Anrechnung, die der höhe des Beihilfesatzes, z.B. 50% entspricht existiert nicht. Heißt, die Beiträge, die tatsächlich gezahlt wurden, werden auch in voller Höhe angerechnet.
Richtig ist lediglich, dass bei der Frage nach Beihilfen im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen mit JA geantwortet werden muss, auch dann, wenn man als Beamter in der GKV freiwillig versichert ist. Dies hat dann Auswirkungen auf die Höchstgrenze (1.900 Euro, statt 2.800 Euro). Übersteigen die KV-Beiträge diese Höchstgrenze, werden sie dennoch angerechnet, nur ist es eben nicht mehr möglich, andere Versicherungen, die unter sonstiger Vorsorgeaufwand fallen, anzugeben.
Er meinte aber auch, dass es tatsächlich komplizierter wird, wenn Ehegatten im Spie sind. Da dies bei mir nicht der Fall ist, hat er auf lange Ausführungen verzichtet.