nein, muss man nicht
Man hat nach Artikel 15 EU DSGVO das Recht auf Auskunft über Art und Umfang der gespeicherten personenbezogenen Daten.
Das Auskunftsersuchen ist an keine Begründung geknüpft, vielmehr soll es dem Betroffenen helfen die Kontrolle über seine verarbeiteten Daten zu behalten.
Das Auskunftsrecht gilt natürlich auch gegenüber Facebook, deiner Krankenkasse, den Ärzten, deinem Versandhaus usw.
Es soll ja immer noch Ärzte geben, die den Arztbrief zukleben und nicht wollen, dass der Patient den Inhalt kennt...