Autor Thema: Welche EG Stufe?  (Read 4704 times)

Patat

  • Gast
Welche EG Stufe?
« am: 07.08.2019 12:14 »
Hallo,

ich arbeite im Jugendamt.

Habe als ich hier angefangen habe noch EG 5 verdient , das war zwei Jahre nach der Ausbildung.
Habe dann einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und bin 2012 auf EG 6 gekommen.
Weg bewerben kommt für mich nicht in Frage, da ich meine Arbeit liebe.
Seit 2012 hat sich meine Stelle aber etwas verändert, es ist mehr Verantwortung hinzugekommen und eine andere Tätigkeit noch.

Meine Aufgaben sind:

Mit Fachsoftware Rechnungen kalkulieren (Heimkosten), und in SAP Auszahlen,alles was nicht nicht 100 Prozent stimmig sind wie Beihilfen zur Wirtschaftlichen zur Prüfung schicken.
Beim Auszahlen in Gedok ist besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erforderlich, damit das Geld an den richtigen Empfänger geht.
Natürlich Mahnungen prüfen und bearbeiten, mit den Einrichtungen telefonieren.

Neue Rechnungen anfordern, falls was fehlt oder fehlerhaft ist.
Gutschriften verrechnen oder die Gelder zurück fordern.

Dienstgänge ausrechnen und Bestellungen in SAP anlegen und auszahlen.
Dienstreisen bezahlen. (Ausrechnen übernimmt hier eine andere Stelle)

Hinzugekommen sind:

Mittelbindungen selber bewirtschaften (Gelder aufstocken /auffüllen ; hat meine Arbeitsgruppenleiterin früher eigentlich gemacht) und das nicht nur für uns, sondern auch für die Außenstellen.

Externe Seminare:

Listen anlegen, eintragen Kontrolle behalten über die Ausgaben,da begrenztes Budget.
Teilnehmer anschreiben, Unterlagen anfrodern. Selbständiges Denken und Lösungswege finden, wenn die Teilnehmer sind nicht an den Ablauf halten.
Hier die Mittelreservierung bewirtschaften, Gelder anfordern, Ausgaben unter Kontrolle halten.
Bei Krankheit, nicht Teilnahme sich mit den Veranstalter auseinader setzen, Gelder zurückfordern.

Ist die Einstufung auf EG 6 gerechtfertig oder kann ich hier sogar einen Antrag inzwischen auf EG 7 oder 8 stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe


Spid

  • Gast
Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #1 am: 07.08.2019 12:25 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Möglicherweise verbergen sich in den unter "hinzugekommen sind:" aufgelisteten Tätigkeiten auch selbständige Leistungen. Sind diese vom Arbeitgeber - das ist nicht irgendwelches subalternes Führungspersonal - wirksam übertragen worden? Wenn ja, welchen Umfang an der Gesamttätigkeit machen sie aus? Falls nein, sind sie für die Eingruppierung unbeachtlich.

Patat

  • Gast
Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #2 am: 07.08.2019 12:33 »
Die Aufgaben sind mir von meiner ehemaligen Arbeitsgruppenleiterin aufgetragen worden, diese besagte Arbeitsgruppenleiterin ist nicht mehr hier. Die Externen Seminare beschäftigen mich eigentlich jeden Tag und das nicht zu knapp. Die Bewirtschaftung der Konten einmal in der Woche und auf Zuruf der Außenstellen

ltwinters

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Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #3 am: 07.08.2019 12:34 »
Ich bin kein Fachmann, aber gem. Entgeltordnung des TVÖD VKA erfordert für die Entgeltgruppe E7 die Tätigkeit 1/5 selbständige Leistungen. Passt das bei dir denn?

Bastel

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Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #4 am: 07.08.2019 12:34 »
Du brauchst sowas schriftlich. Am besten aus dem Personalamt...

Patat

  • Gast
Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #5 am: 07.08.2019 12:38 »
Da ist wieder meine Frage mit dem 1/5 habe ich auch schon heraus gefunden , aber was heißt selbständiges Arbeiten für die Personaler...Dazu habe ich noch gefunden das für EG7 hochwertiges und fachliches Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern. Könnte ich die besondere Prüfung der Bankdaten und Kreditoren hierfür heranziehen? Mit den höhen an Geldern hier , hat es fatale Folgen, wenn das Geld nicht an den richtigen geht.

Spid

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Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #6 am: 07.08.2019 12:39 »
Die Aufgaben sind mir von meiner ehemaligen Arbeitsgruppenleiterin aufgetragen worden, diese besagte Arbeitsgruppenleiterin ist nicht mehr hier. Die Externen Seminare beschäftigen mich eigentlich jeden Tag und das nicht zu knapp. Die Bewirtschaftung der Konten einmal in der Woche und auf Zuruf der Außenstellen

Also nicht vom AG übertragen, mithin nicht Teil der auszuübenden Tätigkeit.

WasDennNun

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Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #7 am: 07.08.2019 12:46 »
Also nicht vom AG übertragen, mithin nicht Teil der auszuübenden Tätigkeit.
Fazit:
Umgehend diese Arbeiten einstellen, da ansonsten eine Abmahnung drohen kann. ;9
Oder aber umgehend das Personalamt auffordern zu bestätigen, dass dir diese Dinge ab dem x.x.xxx übertragen wurden, da du sie ansonsten nicht ausüben darfst.

Spid

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Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #8 am: 07.08.2019 12:51 »
Da ist wieder meine Frage mit dem 1/5 habe ich auch schon heraus gefunden , aber was heißt selbständiges Arbeiten für die Personaler...Dazu habe ich noch gefunden das für EG7 hochwertiges und fachliches Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern. Könnte ich die besondere Prüfung der Bankdaten und Kreditoren hierfür heranziehen? Mit den höhen an Geldern hier , hat es fatale Folgen, wenn das Geld nicht an den richtigen geht.

Es geht nicht um "selbständiges Arbeiten". Das tarifliche Merkmal sind selbständige Leistungen, darunter ist eine Gedankenarbeit zu verstehen, die im Rahmen der für die Entgeltgruppe vorausgesetzten Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, wie insbesondere hinsichtlich des zu findenden Ergebnisses eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschließung erfordert. Eine leichte geistige Arbeit genügt nicht. Kennzeichnend für selbstständige Leistungen sind ein wie auch immer gearteter Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraum bei der Erarbeitung eines Arbeitsergebnisses. Vom TB werden Abwägungsprozesse verlangt, es werden Anforderungen an das Überlegungsvermögen gestellt. Der TB muß also unterschiedliche Informationen verknüpfen, untereinander abwägen und zu einer Entscheidung kommen.

"hochwertiges und fachliches Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit" sind hingegen tariflich völlig unbeachtlich.

nichts_tun

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Antw:Welche EG Stufe?
« Antwort #9 am: 07.08.2019 15:02 »
Sofern die/der TE im Jahr 2012 in die EG 6 höhergruppiert wurde und die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale Anwendung fanden, wäre sie/er kraft Antrags nach § 29b TVÜ-VKA zum 01.01.2017 in EG 7 eingruppiert gewesen.

Wurde ein Antrag nach § 29b TVÜ-VKA gestellt?