Autor Thema: Höhereinstufung nach Weiterbildung  (Read 2716 times)

woe264

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Höhereinstufung nach Weiterbildung
« am: 07.08.2019 16:21 »
Hallo,
Ich habe eine frage bezüglich meines neuen Arbeitsvertrages,

Ich arbeite in einer Städtischen Kureinrichtung als Koch, hatte bisher einen befristeteten Vertrag, bin jetzt auch erst seit 2 Jahren im Betrieb, habe jetzt aber einen unbefristeten Vertrag angeboten bekommen den ich so auch annehmen werden, jedoch habe ich letztes Jahr (weil es der Dienstplan bzw. die Personalanforderung über den Winter geringer war) eine Monat die Weiterbildung zum Diätetisch geschulten Koch nach DGE gemacht, auf eigene Kosten, habe ihn auch selber bezahlt, (wollte ihn eh irgendwann mal machen und Situation hat gepasst) im Betrieb haben viele Kollegen ebenfalls die Weiterbildung zum Diätetisch geschulten Koch vor vielen Jahren gemacht, es haben aber nicht alle, es war auch keine Voraussetzung für die Besetzung meiner Stelle..
Jetzt meine Frage, kann dies ein Grund für eine Höhereinstufung sein? (es ist halt keine Voraussetzung das ich die Weiterbildung habe, aber es hat für den Betrieb ja auch nur Vorteile wenn ich weitergebildet bin weil es natürlich genau die Thematik ist mit der wir täglich arbeiten, und das ja somit schon ein Mehrgewinn für den Arbeitgeber ist, hatte mich jetzt nicht direkt getraut meinen direkten Vorgesetzten zu fragen, bzw. meinen Abteilungskollegen der im Betriebsrat sitzt, nicht das es aussieht als wollte ich jetzt auf biegen und brechen mehr geld, aber wenn da einen Höhereinstufung möglich wäre würde man ja jetzt auch nicht nein dazu sagen ;) weil im Neuen Vertrag der mir geschickt wurde sieht jetzt alles so aus als würde alles so weitergehen wie bisher ohne irgendwelche Änderungen....
Aktuell bin ich Gruppe E05/ Stufe 2

Mit freundlichen Grüßen
Woe264

Spid

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Antw:Höhereinstufung nach Weiterbildung
« Antwort #1 am: 07.08.2019 16:24 »
Weiterbildungen haben keinen Einfluß auf die Stufen der Entgelttabelle.

BMIOberbehörde

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Antw:Höhereinstufung nach Weiterbildung
« Antwort #2 am: 07.08.2019 18:25 »
Das ist auch völlig normal im Tarifvertrag, dass Weiterbildungen nur dann einen "Mehrwert" bringen, wenn sie für die Stelle notwendig sind und damit eine andere Bewertung rechtfertigen.. Nice to have ist kein Grund für eine andere Bezahlung.
Für dich hat sich die Stelle nicht geändert, somit gibt es auch keine andere Entgeldgruppe