Autor Thema: Teilzeitbeschäftigung Vertrag  (Read 3659 times)

SchlafenderTraum

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Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« am: 07.08.2019 19:41 »
Hallo,

momentan warte ich noch auf meinen Arbeitsvertrag. Es geht dabei um eine Stelle (70%) als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni. Meine Frage wäre, ob die Arbeitstage im Vertrag selbst aufgelistet sein müssen, also z.B. XY arbeitet vier Tage in der Woche.

Gerade dieser Punkt wäre mir sehr wichtig, da ich mich nicht auf eine 4-Tage Woche einstellen möchte, um dann herauszufinden, dass die Stunden dann doch auf 5 Tage aufgeteilt werden, obwohl etwas anderes vorher vereinbart wurde.


Lars73

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #1 am: 07.08.2019 19:46 »
Wenn es für dich wichtig ist, solltest du darauf bestehen, dass man es im Arbeitsvertrag oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung fixieren.

Spid

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #2 am: 07.08.2019 19:47 »
Nein, müssen sie nicht. Wenn Dir - entsprechend Deiner Sachverhaltsschilderung - dieser Punkt jedoch wichtig ist, solltest Du das im Arbeitsvertrag oder einer Nebenabrede fixieren, denn ansonsten bestimmt der AG kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit einseitig.

SchlafenderTraum

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #3 am: 07.08.2019 19:53 »
Wow, danke für die extrem schnellen Antworten.

Was mich auch etwas beunruhigt ist die Tatsache, dass mir gesagt wurde, dass es keinerlei Zeitnachweise gibt, also keine Stempelkarten. Es werden also keinerlei Arbeitszeiten von mir direkt festgehalten. Ist das überhaupt rechtlich so in Ordnung?

Spid

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #4 am: 07.08.2019 19:55 »
Ja.

SchlafenderTraum

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #5 am: 07.08.2019 19:58 »
Spid, Du antwortest so schnell (vielen Dank :))

Dann muss ich bei Überstunden wohl etwas vorsichtiger sein, da diese ja dann auch nicht erfasst werden.

Spid

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #6 am: 07.08.2019 20:05 »
Überstunden müssen angeordnet werden - und sind für Dich als TZ-Beschäftigter nur verpflichtend, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Max

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #7 am: 08.08.2019 09:29 »
Liebe(r) TE

Bist du dir sicher,  dass es sich hierbei um eine "echte" Teilzeit Stelle handelt?
An der Uni wird meist Einsatz über "Vollzeit" erwartet,  egal ob 50% oder 100% Stelle. Das Forum wird sicher gleich anmerken,  dass der Vorgesetzte viel erwarten kann,  aber man nicht alles mitmachen muss. Es gibt jedoch zu bedenken,  dass weder AN noch Vorgesetzter glücklich werden,  falls die Erwartungshaltung zu weit auseinander klafft.

WasDennNun

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #8 am: 08.08.2019 09:41 »
Ein WiMi der sich Gedanken über Arbeitszeiten macht ist für mich erschütternd.

Spid

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Antw:Teilzeitbeschäftigung Vertrag
« Antwort #9 am: 08.08.2019 10:06 »
Ich sehe nur den Vorgesetzten unglücklich werden, wenn dessen Erwartungshaltung von der vertraglich vereinbarten Situation erheblich abweicht und der AN letztere als Maßschnur seines Handelns betrachtet.