Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeitbeschäftigung Vertrag
SchlafenderTraum:
Spid, Du antwortest so schnell (vielen Dank :))
Dann muss ich bei Überstunden wohl etwas vorsichtiger sein, da diese ja dann auch nicht erfasst werden.
Spid:
Überstunden müssen angeordnet werden - und sind für Dich als TZ-Beschäftigter nur verpflichtend, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Max:
Liebe(r) TE
Bist du dir sicher, dass es sich hierbei um eine "echte" Teilzeit Stelle handelt?
An der Uni wird meist Einsatz über "Vollzeit" erwartet, egal ob 50% oder 100% Stelle. Das Forum wird sicher gleich anmerken, dass der Vorgesetzte viel erwarten kann, aber man nicht alles mitmachen muss. Es gibt jedoch zu bedenken, dass weder AN noch Vorgesetzter glücklich werden, falls die Erwartungshaltung zu weit auseinander klafft.
WasDennNun:
Ein WiMi der sich Gedanken über Arbeitszeiten macht ist für mich erschütternd.
Spid:
Ich sehe nur den Vorgesetzten unglücklich werden, wenn dessen Erwartungshaltung von der vertraglich vereinbarten Situation erheblich abweicht und der AN letztere als Maßschnur seines Handelns betrachtet.
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