Autor Thema: Entgeltordnung TV-L  (Read 4010 times)

FBFlo

  • Gast
Entgeltordnung TV-L
« am: 12.09.2019 09:42 »
Hallo und guten Morgen,

ich habe eine Frage, in der Entgeltordnung des TVöD-VKA steht z.B. unter den Vorbemerkungen Nr.7 Abs. 5
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber,
der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren
Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlichrechtlichen
Arbeitgeber.

Gibt es so was, oder so was ähnliches auch in der Entgeltordnung des TV-L?
und wenn ja, wo steht es.

Gruß
FBFlo

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #1 am: 12.09.2019 09:43 »
Da es im TV-L keine Ausbildungs- und Prüfungspflicht gibt, bedarf es auch keiner Ausnahmen.

FBFlo

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #2 am: 12.09.2019 11:06 »
Hallo Danke für die Antwort,

ich wollte es nur wissen, da die Entgeltgruppe 9b (große) TV-L ja die Grundeingruppierung für den vergleichsweise "gehobenen Verwaltungsdienst" ist.
(Kommentar Breier/Thivessen/Faber)
Gehobener Dienst Voraussetzung (Bachelor)

Somit könnte ich doch auch jemand der eine Berufsausbildung hat, gleich in E10 setzen?
Nur der Kommentar, sagt halt was anderes, oder habe ich da ein Denkfehler?
E5 bis E8 Berufsausbildung
E9 bis E12 Bachelor
E13 bis E15 Hochschulstudium

Somit könnte ich jemand mit Ausbildung also nur bis maximal E9a eingruppieren und nicht z.B. in E10?
 
Gruß
FBFlo

Spid

  • Gast
Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #3 am: 12.09.2019 11:23 »
Es gibt bei TB keinen „gehobenen Verwaltungsdienst“ und auch nichts, was damit vergleichbar i.S.v. ähnlich wäre.

WasDennNun

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #4 am: 12.09.2019 15:37 »

Somit könnte ich jemand mit Ausbildung also nur bis maximal E9a eingruppieren und nicht z.B. in E10?
 
Gruß
FBFlo
Nein du kannst jemanden die keinerlei Ausbildung hat, in die E15 eingruppieren und sofern sie keine sonstige Beschäftigte ist, erhält sie das Entgelt der E14.

ltwinters

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Antw:Entgeltordnung TV-L
« Antwort #5 am: 15.09.2019 11:22 »
Meiner persönlichen (!) Erfahrung nach ist es zwar so, dass es offiziell keine Laufbahnen bei TBs gibt (bei uns intern wird aber allen Regeln zum Trotz von gD, hD usw. gesprochen...), man sich aber gerne an den Voraussetzungen für diese orientiert. Heißt im Klartext, dass die AGs zwar auch theoretisch einen ungelernten auf eine E15er Stelle setzen könnten, dies aber natürlich nicht tun. Im Regelfall werden dann halt die gleichen Voraussetzungen verlangt. Also z.B. bei E9-E12 dann halt einen Bachelor. ABER, man hält sich häufig alle Optionen offen, indem man erwähnt "oder gleichwertige Erfahrungen und Kenntnisse". Demnach kann man auch eine E9-12er Stelle bekommen, wenn man "nur" eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung mitbringt. Grund ist meiner Meinung nach der viel zitierte Fachkräftemangel. Im öD hat man dann auch iwann mal verstanden, dass es vielleicht klüger ist einen mit Ausbildung und Erfahrung einzustellen, statt einen der direkt nach der FH zwar mit Bachelor, aber ohne jedwede Erfahrung kommt.

Und es sei noch erwähnt, dass man dann auch nicht mit Stufe 1 einsteigt, sondern mit Stufe 2 oder 3, je nach vorhandener einschlägiger Berufserfahrung. Das wissen externe aus der PW wohl häufig nicht (ging mir anfangs auch so).