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Garantiebeitrag

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Caladrie:
Hallo,

es tut mir Leid, dass ich dafür eine neues Thema eröffne, was ähnliches habe ich aber nicht gefunden.

Ich verstehe das mit dem Garantiebeitrag nicht so ganz.

Meiner Vorgesetzten wurde für mich entweder eine Zulange von 200 € Brutto in Aussicht gestellt (wäre mit dem neuen Tarifvertrag wohl das erste mal möglich) und die Höhergruppierung auf nächstes Jahr zu verschieben. Oder ein Wechsel in die E9b. Sie hat in der Verhandlung leider zu der Zulange überreden lassen. Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Aber was ist mit dem
Oder gibt es Bereiche, in denen der Garantiebeitrag nicht gezahlt wird?

Wenn ich das richtig nachvollziehe, würde ich von derzeit E9k Stufe 2 Rückwirkend zum 01.01.2019 in E9 a Stufe 3 wechseln. Von dort würde ich dann in die E9 b Stufe 3 wechseln und weil der Beitrag so gering ist, würde ich den Garantiebeitrag erhalten?



Vielen Dank im Voraus.

Mit Freundlichen Grüßen
Caladrie

Spid:
Der Garantiebetrag wird auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt sein.

TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Caladrie:
Den Absatz habe ich gelelsen, aber nicht verstanden. Was heißt stufengleiche Höhergruppierung? Wäre das von E9a3 zu E9b3 nicht stufengleich?

Spid:
Ja, stufengleiche Höhergruppierung bedeutet eine Höhergruppierung, die in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe führt.

Caladrie:
Vielen Vielen Dank

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