Autor Thema: Garantiebeitrag  (Read 12719 times)

WasDennNun

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #15 am: 15.08.2019 10:27 »
Ich frage mich ja allen Ernstes immer wieder, ob die nicht Rechenmodelle einsetzt und warum die dann so etwas nicht bemerken.

Spid

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #16 am: 15.08.2019 10:30 »
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D

Sie gilt in der Form, wie die Tarifvertragsparteien sie vereinbaren - und wenn sie vereinbaren, eine stufengleiche Höhergruppierung sei das Maximum des Höhergruppierungsgewinns, dann ist das so. Wenn man davon Ausnahmen haben möchte, muß man das in den Tariftext hineinschreiben.

Trigger

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #17 am: 15.08.2019 10:34 »
Ich frage mich ja allen Ernstes immer wieder, ob die nicht Rechenmodelle einsetzt und warum die dann so etwas nicht bemerken.

Hatte gehofft, dass es hier vielleicht einen Insider gibt, welcher zu den Fallkonstellationen schon etwas sagen kann... Es sei denn, Fallkonstellationen wurden sowieso nicht erörtert.

N8

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #18 am: 16.08.2019 18:45 »
wie verhält es sich denn mit dem garantiebetrag, wenn bei der höhergruppierung eine stufe übersprungen wird?

von E6/6 nach E8:
E 6/6 -> E 7/5 -> E 8/4 (laut höhergruppierungsmatrix)

gibt es dann das tabellenentgelt von E 6/6 + 100 € garantiebetrag?
oder das tabellenentgelt E 7/5 + 100 € garantiebetrag?

Spid

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« Antwort #19 am: 16.08.2019 18:55 »
Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, also E6/6 plus Garantiebetrag.

TV-Ler

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Garantiebeträge veränderter Bezug?
« Antwort #20 am: 19.08.2019 09:00 »
Bzgl. der Erhöhung der Garantiebeträge bin ich über folgendes gestolpert, was ich bislang übersehen hatte:

In § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L heißt es "... Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 25 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 50 Euro in den Entgeltgruppen 9 bis 15 ..."

In der Tarifeinigung heißt es hingegen "Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8 ) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 14) erhöht."

Bedeutet dies nicht, das bisher in § 17 Abs. 4 auf das "Ziel" der Höhergruppierung Bezug genommen wird, in der Tarifeinigung aber der "Ausgangspunkt", also die bisherige EG den Bezug bildet?

Wäre dem so, dann hätte das doch Konsequenzen bei einer Höhergruppierung mit EG8 als bisheriger Entgeltgruppe: Bislang gibt es in solchen Fällen den höheren der beiden Garantiebeträge, zukünftig den kleineren.

@Spid Siehst du das auch so?

Spid

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #21 am: 19.08.2019 09:10 »
Ja, in der Tarifeinigung wird auf die Ausgangsentgeltgruppen Bezug genommen und nicht wie im Tarifvertrag auf die Zielentgeltgruppen. Das hat man sprachlich so gestaltet, weil man die Trennlinie nicht zwischen E8 und E9a haben wollte, sondern zwischen E9a und E9b, man aber noch nicht auf E9a und E9b Bezug nehmen wollte. Ich bin gespannt, wie die Umsetzung im Tariftext aussieht.

Wastelandwarrior

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #22 am: 19.08.2019 10:20 »
Bei Höhergruppierungen IN EG 9a werden 180 € fällig.

Im ÄTV werden an dieser Stelle lediglich die Beträge ersetzt und "EG 9" durch "EG 9a".

Das war nie strittig.

Spid

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #23 am: 19.08.2019 10:40 »
Es ist jedenfalls etwas anderes als vereinbart wurde, siehe das Zitat von TV-Ler.

Wastelandwarrior

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #24 am: 19.08.2019 10:51 »
Ja, aber das wurde offenichtlich zügig als irrtümlich missverständlich formuliert erkannt. Wie an anderer Stelle von Ihnen selbst ausgedrückt: "Einigungspapier" ist "die Absicht, etwas zu vereinbaren". Wenn da in der Niederschrift etwas formuliert wird, was BEIDE so nicht erinnern, wird das eben so nicht gemacht. Niemand hatte anscheinend die Absicht, an dieser Stelle an der Systematik etwas zu ändern.

Spid

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #25 am: 19.08.2019 11:06 »
Ich habe keine Änderung der Systematik behauptet noch ginge eine solche aus dem Einigungspapier hervor. Vielmehr hat man dort eine andere Grenze zwischen den Garantiebeträgen vereinbart als jene, von der Du berichtest, sie werde im ÄTV festgelegt werden. Mindestens zwei in der TdL organisierte Länder sind aufgrund der Tarifeinigung davon ausgegangen, daß die Grenze wie dort vereinbart zwischen E9a und E9b liegen würde.

Wastelandwarrior

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #26 am: 19.08.2019 11:20 »
Ja, die Länder sind nicht alle gleich gut ausgestattet mit Personal. :-)

Spid

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #27 am: 19.08.2019 11:27 »
Bezieht sich das jetzt auf die übrigen 13 (oder möglicherweise weniger) Länder, die die anderslautende Vereinbarung nicht erkannt haben?

TV-Ler

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #28 am: 19.08.2019 12:00 »
Mindestens zwei in der TdL organisierte Länder sind aufgrund der Tarifeinigung davon ausgegangen, daß die Grenze wie dort vereinbart zwischen E9a und E9b liegen würde.
Welche Länder sind das?

Spid

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Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #29 am: 19.08.2019 12:07 »
NW und SN.