Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Garantiebeitrag
WasDennNun:
Ich frage mich ja allen Ernstes immer wieder, ob die nicht Rechenmodelle einsetzt und warum die dann so etwas nicht bemerken.
Spid:
--- Zitat von: Trigger am 15.08.2019 10:23 ---Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin... ;D ;D ;D
--- End quote ---
Sie gilt in der Form, wie die Tarifvertragsparteien sie vereinbaren - und wenn sie vereinbaren, eine stufengleiche Höhergruppierung sei das Maximum des Höhergruppierungsgewinns, dann ist das so. Wenn man davon Ausnahmen haben möchte, muß man das in den Tariftext hineinschreiben.
Trigger:
--- Zitat von: WasDennNun am 15.08.2019 10:27 ---Ich frage mich ja allen Ernstes immer wieder, ob die nicht Rechenmodelle einsetzt und warum die dann so etwas nicht bemerken.
--- End quote ---
Hatte gehofft, dass es hier vielleicht einen Insider gibt, welcher zu den Fallkonstellationen schon etwas sagen kann... Es sei denn, Fallkonstellationen wurden sowieso nicht erörtert.
N8:
wie verhält es sich denn mit dem garantiebetrag, wenn bei der höhergruppierung eine stufe übersprungen wird?
von E6/6 nach E8:
E 6/6 -> E 7/5 -> E 8/4 (laut höhergruppierungsmatrix)
gibt es dann das tabellenentgelt von E 6/6 + 100 € garantiebetrag?
oder das tabellenentgelt E 7/5 + 100 € garantiebetrag?
Spid:
Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, also E6/6 plus Garantiebetrag.
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