Autor Thema: Garantiebeitrag  (Read 12700 times)

Caladrie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Garantiebeitrag
« am: 07.08.2019 20:22 »
Hallo,

es tut mir Leid, dass ich dafür eine neues Thema eröffne, was ähnliches habe ich aber nicht gefunden.

Ich verstehe das mit dem Garantiebeitrag nicht so ganz.

Meiner Vorgesetzten wurde für mich entweder eine Zulange von 200 € Brutto in Aussicht gestellt (wäre mit dem neuen Tarifvertrag wohl das erste mal möglich) und die Höhergruppierung auf nächstes Jahr zu verschieben. Oder ein Wechsel in die E9b. Sie hat in der Verhandlung leider zu der Zulange überreden lassen. Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Aber was ist mit dem
Oder gibt es Bereiche, in denen der Garantiebeitrag nicht gezahlt wird?

Wenn ich das richtig nachvollziehe, würde ich von derzeit E9k Stufe 2 Rückwirkend zum 01.01.2019 in E9 a Stufe 3 wechseln. Von dort würde ich dann in die E9 b Stufe 3 wechseln und weil der Beitrag so gering ist, würde ich den Garantiebeitrag erhalten?



Vielen Dank im Voraus.

Mit Freundlichen Grüßen
Caladrie

Spid

  • Gast
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #1 am: 07.08.2019 20:29 »
Der Garantiebetrag wird auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt sein.

TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Caladrie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #2 am: 07.08.2019 20:39 »
Den Absatz habe ich gelelsen, aber nicht verstanden. Was heißt stufengleiche Höhergruppierung? Wäre das von E9a3 zu E9b3 nicht stufengleich?

Spid

  • Gast
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #3 am: 07.08.2019 20:41 »
Ja, stufengleiche Höhergruppierung bedeutet eine Höhergruppierung, die in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe führt.

Caladrie

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #4 am: 07.08.2019 20:50 »
Vielen Vielen Dank

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #5 am: 08.08.2019 07:27 »
Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Und was würdest du sagen, wieviel Brutto du bei einer Höhergruppierung bekommen würdest?
3272-3177 sind ja eher 50€  Netto

Spannend bleibt es wie damit umgegangen wird, wenn man von der e9as2 in die e9bs2 kommt:
Würde ja bedeuten 0 € mehr Geld wg 0€ Garantiebetrag.

hannes123

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 63
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #6 am: 08.08.2019 07:38 »
Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Und was würdest du sagen, wieviel Brutto du bei einer Höhergruppierung bekommen würdest?
3272-3177 sind ja eher 50€  Netto

Spannend bleibt es wie damit umgegangen wird, wenn man von der e9as2 in die e9bs2 kommt:
Würde ja bedeuten 0 € mehr Geld wg 0€ Garantiebetrag.

oder von 9a St. 5 in 9b St. 4, dies ist ja auch der gleiche Betrag!
Würde mich auch einmal interessieren, wie das geregelt wird?!
Kommt man dann gleich in die 9b St. 5 oder in die 9a St.4 mit Garantiebetrag?!

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #7 am: 08.08.2019 07:40 »
Ihr wurde von der Personalabteilung gesagt, dass ich durch die Höhergruppierung nur 50 € Brutto mehr erhalten würde.
Und was würdest du sagen, wieviel Brutto du bei einer Höhergruppierung bekommen würdest?
3272-3177 sind ja eher 50€  Netto

Spannend bleibt es wie damit umgegangen wird, wenn man von der e9as2 in die e9bs2 kommt:
Würde ja bedeuten 0 € mehr Geld wg 0€ Garantiebetrag.

oder von 9a St. 5 in 9b St. 4, dies ist ja auch der gleiche Betrag!
Würde mich auch einmal interessieren, wie das geregelt wird?!
Kommt man dann gleich in die 9b St. 5 oder in die 9a St.4 mit Garantiebetrag?!
letzteres

Capo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 125
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #8 am: 08.08.2019 10:08 »
Hallo,

Die Tabelle https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html gibt vielleicht mehr Klarheit.

Trigger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #9 am: 15.08.2019 09:43 »
Hallo, da es hier zur Überschrift Garantiebetrag passt, möchte ich gerne folgende Sachverhalt zur Diskussion stellen:

SV: TV-L Höhergruppierung zum 01.01.2018 von EG 13Ü Stufe 5 in EG 14 Stufe 5. Da die Entgelttabellenwerte betragsmäßig gleich waren, wurde gemäß 17 Abs. 4 ein Garantiebetrag von 64,13 € (damals gültige Höhe) bestimmt.

Wie ist dieser SV ab dem 01.01.2019 zu behandeln, wenn denn der Tarifabschluss gegengezeichnet wird und die Einigung zur Anwendung der neuen Garantiebetragshöhen auch auf „Altfälle“ praktisch angewandt werden soll. Kennt da jemand „schon“ Falldiskussionsergebnisse aus den Redaktionsverhandlungen? Wurden Fallkonstellationen besprochen?Vor dem Hintergrund der Tarifeinigung „Die Höhe des jeweiligen Garantiebetrages ist darüber hinaus auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung begrenzt.“ sind verschiedene Lösungsvarianten ab dem 01.01.2019 denkbar.
Variante 1: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den damaligen maximalen Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe (6). Ergäbe einen Garantiebetrag von 84,71 €.
Variante 2: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe 6 zum Zeitpunkt 31.12.2018. Ergäbe einen Garantiebetrag von 169,42 €.
Variante 3: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den Differenzbetrag zur nächst höheren Stufe 6 zum Zeitpunkt 01.01.2019. Ergäbe einen Garantiebetrag von 174,52 €.
Variante 4: Erhöhung des Garantiebetrages von 64,13 € auf den neuen maximalen Garantiebetragswert von 180,00 €, da es GAR KEINEN Unterschiedsbetrag bei der stufengleichen Zuordnung (EG 13Ü Stufe 5 zu EG 14 Stufe 5) gab.
„Spaß“-Variante 5: Verringerung des Garantiebetrages von 64,13 € auf 0,00 €, da die Höhe des jeweiligen Garantiebetrages darüberhinaus auf den Unterschiedsbetrag (der ja Null ist) bei einer stufengleichen Zuordnung BEGRENZT ist. Vermutlich „retten“ uns vor dieser Variante die zwei Wörter im Einigungspapier „darüber hinaus“...

Vorab vielen Dank für eure Meinungen, Rechtsansichten und sonstigen Ideen!  ;)


Spid

  • Gast
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #10 am: 15.08.2019 09:54 »
Im Einigungspapier steht:
"Die Garantiebeträge werden zum 01. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1-8) bzw. 180 Euro (Entgeltgruppen 9-14) erhöht.

Der jeweilige Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung."

Ich lese da nichts von "darüber hinaus". Mithin dürfte Variante 5 zutreffen - und zwar auch für Altfälle, da Verdi dafür ja aufopferungsvoll gekämpft hat...

Trigger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #11 am: 15.08.2019 10:08 »
Stimmt jetzt fällt es mir auch auf. ;D Die Wörter „darüber hinaus“ hat ein konservatives Finanzministerium in seiner Mitteilung zur Tarifeinigung „reingemogelt“...

Hat noch jemand ernstgemeinte Hinweise, abgesehen von der „sehr wahrscheinlichen“ Null-Variante?

Spid

  • Gast
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #12 am: 15.08.2019 10:15 »
Da die Tarifvertragsparteien bekannt dafür sind, häufiger mal Mist zu vereinbaren und vor allem die Gewerkschaftsseite häufig die Folgen ihres Tuns nicht absieht, das zudem eine tolle Gelegenheit ist, den Gewerkschaften eins reinzuwürgen und sich anschließend als AG großzügig in der übertariflichen Gewährung des bisherigen Garantiebetrages zu zeigen, würde ich bis zur Veröffentlichung des entsprechenden Änderungstarifvertrages nicht von einer anderen Lösung ausgehen - ist ja schließlich so in der Tarifeinigung vereinbart und Verdi hat so doll für die Berücksichtigung von Altfällen gekämpft...

Trigger

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #13 am: 15.08.2019 10:23 »
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D

TV-Ler

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,103
Antw:Garantiebeitrag
« Antwort #14 am: 15.08.2019 10:26 »
Na ja - dein verbitterter Sarkasmus in aller Ehren, aber die Systematik des Grundgedanken des 17 Abs. 4 Satz 2 gilt ja weiterhin...  ;D ;D ;D
Sarkasmus sicherlich, aber Verbitterung wirst du bei Spid nicht finden.