Autor Thema: Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6  (Read 6215 times)

Bastel

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Guten Tag alle zusammen,

ich habe mal eine Frage zu folgendem Beispiel:

AN arbeitet beim AG Bund in der EG13 für 21 Monate, anschließend fängt er bei einer Kommune in einem Fachfremden Bereich mit EG12S1 an und arbeitet dort für weitere 18 Monate. Das führt zur aktuellen Eingruppierung in S12/2.

Wenn der AN sich nun wieder beim Bund auf eine E13 Stelle bewirbt, kann er mit der Berücksichtigung der förderlichen Zeiten und des Fachkräftemangels mit 13/3 eingestellt werden?
Ich meinte in einem BMI Rundschreiben vom Mai? diesen Jahres gelesen zu haben, das maximal zur letzten erreichten Stufe (quasi wie bei einer Höhergruppierung) eingestellt werden darf.

Oder hat das Personalamt hier Spielraum?



WasDennNun

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #1 am: 08.08.2019 07:16 »
Tarifrechtlich? Geht das locker bis zur Stufe 5 zu bezahlen
(S3 wg. förderliche Zeiten, plus 2 wg. Bindung Personal)

Welcher Regel der AG sich selbst auflegt? da muss ich passen, da denken sich alle was eigenes aus.

Bastel

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #2 am: 08.08.2019 07:25 »
Also liegt es rein am AG ob er will oder nicht. Danke, das wollte ich wissen.

Bei einer Neueinstellung kann man auch 2 Stufen wegen Personalbindung "anerkennen"? Das ist mir neu, hast du dazu vielleicht einen Paragraphen/Quelle?

Hatte mir bisher nur das hier angeschaut:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.html

WasDennNun

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #3 am: 08.08.2019 07:41 »
§16 Abs. 6 beim Bund  bis zu zwei Stufen als Zulage, allerdings idR widerruflich.

WasDennNun

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #4 am: 08.08.2019 07:42 »
Hatte mir bisher nur das hier angeschaut:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.html
Wozu was anschauen, was aufgehoben wurde?

Bastel

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #5 am: 08.08.2019 07:59 »
Hatte mir bisher nur das hier angeschaut:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.html
Wozu was anschauen, was aufgehoben wurde?

Ok, das war der falsche Link... Meinte natürlich dieses Rundschreiben:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.html

Zulage von 2 auf 3 find ich jetzt weniger ansprechend. Die würde sich ja bei einem Stufenaufstieg von 2 zu 3 in 2 Jahren verrechnen oder? Sind Zulagen bei einer Tariferhöhung eigentlich dynamisch?

Spid

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #6 am: 08.08.2019 08:07 »
Kommt darauf an, wie sie vereinbart wird.

WasDennNun

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Antw:Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6
« Antwort #7 am: 08.08.2019 08:23 »
Hatte mir bisher nur das hier angeschaut:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.html
Wozu was anschauen, was aufgehoben wurde?

Ok, das war der falsche Link... Meinte natürlich dieses Rundschreiben:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.html

Zulage von 2 auf 3 find ich jetzt weniger ansprechend. Die würde sich ja bei einem Stufenaufstieg von 2 zu 3 in 2 Jahren verrechnen oder? Sind Zulagen bei einer Tariferhöhung eigentlich dynamisch?
Wie Spid sagte kommt drauf an.
Entweder man vereinbart eine Zulage in Höhe des Differenzbetrages zur nächsten Stufe mit Beendigung der Zulage in der Endstufe. Und dann kann man um weitere Zulagen buhlen....
Oder einen fixen Betrag.
Oder in Höhe der diff von Stufe 2 zu Stufe 3 mit Ende erreichen Stufe 3, oder oder ....