Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Berufserfahrung und Entgelt „Stufe“ 1 bis 6

(1/2) > >>

Bastel:
Guten Tag alle zusammen,

ich habe mal eine Frage zu folgendem Beispiel:

AN arbeitet beim AG Bund in der EG13 für 21 Monate, anschließend fängt er bei einer Kommune in einem Fachfremden Bereich mit EG12S1 an und arbeitet dort für weitere 18 Monate. Das führt zur aktuellen Eingruppierung in S12/2.

Wenn der AN sich nun wieder beim Bund auf eine E13 Stelle bewirbt, kann er mit der Berücksichtigung der förderlichen Zeiten und des Fachkräftemangels mit 13/3 eingestellt werden?
Ich meinte in einem BMI Rundschreiben vom Mai? diesen Jahres gelesen zu haben, das maximal zur letzten erreichten Stufe (quasi wie bei einer Höhergruppierung) eingestellt werden darf.

Oder hat das Personalamt hier Spielraum?


WasDennNun:
Tarifrechtlich? Geht das locker bis zur Stufe 5 zu bezahlen
(S3 wg. förderliche Zeiten, plus 2 wg. Bindung Personal)

Welcher Regel der AG sich selbst auflegt? da muss ich passen, da denken sich alle was eigenes aus.

Bastel:
Also liegt es rein am AG ob er will oder nicht. Danke, das wollte ich wissen.

Bei einer Neueinstellung kann man auch 2 Stufen wegen Personalbindung "anerkennen"? Das ist mir neu, hast du dazu vielleicht einen Paragraphen/Quelle?

Hatte mir bisher nur das hier angeschaut:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.html

WasDennNun:
§16 Abs. 6 beim Bund  bis zu zwei Stufen als Zulage, allerdings idR widerruflich.

WasDennNun:

--- Zitat von: Bastel am 08.08.2019 07:25 ---Hatte mir bisher nur das hier angeschaut:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2016/RdSchr_20161024.html

--- End quote ---
Wozu was anschauen, was aufgehoben wurde?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version