Hallo zusammen,
haben hier gerade eine Grundsatzdiskussion und wollten ein paar zusätzliche Meinungen einholen.
Eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung muss schriftlich erfolgen aber rechtlich nicht begründet werden. ( Dass die Gründe vorliegen und im Ernstfall dem ArbG vorgelegt werden müssen, ist natürlich klar)
Nun sind wir uns uneinig, ob es dennoch besser seien könnte, eine Begründung in der schriftlichen Kündigung mit aufzunehmen oder ob das aus "prozesstaktischer" Sicht eher unklug wäre.
Wie wird das bei euch gehandhabt ?
VG
der Mask