Autor Thema: Kündigungsfristen ÖDI  (Read 2506 times)

SaritaP

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Kündigungsfristen ÖDI
« am: 15.09.2019 17:12 »
Liebe Forumsgemeinschaft,

ich bin noch nicht sonderlich lange im öffentlichen Dienst und bin im Begriff mein Arbeitsverhältnis (13 TV-L) zu beenden. Mein Vertrag ist befristet und besteht seit dem 16.04.2018. Auf dieser und anderen Seiten stieß ich dafür auf eine Kündigungsfrist von "6 Monaten zum Monatsende". Hat die Dauer der für mich erfüllenden Kündigungsfrist auch etwas mit dem Zeitpunkt meiner Kündugung während des laufenden Monats zu tun?

Kann jemand hier im Forum ganz konkret und simpel beantworten, wenn ich die Kündigung morgen am 16.09. einreiche, bis wann muss ich dann noch arbeiten?

Über baldmögliche Hilfe würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank,

SaritaP

Spid

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Antw:Kündigungsfristen ÖDI
« Antwort #1 am: 15.09.2019 17:32 »
Gilt der TV-L für das Arbeitsverhältnis aufgrund beiderseitiger Tarifbindung oder uneingeschränkter Bezugsklausel oder Gleichstellungsabrede? Wenn nicht, was wurde zur Geltung des TV-L im Arbeitsvertrag vereinbart? Finden die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung? Gelten für das Arbeitsverhältnis die §§57a ff. Hochschulrahmengesetz beziehungsweise gesetzliche Nachfolgeregelungen unmittelbar oder entsprechend? Gab es vorher bereits ein Arbeitsverhältnis zum selben AG? Wenn ja, wann? Findet eine der Regelungen des Teil B des TV-L Anwendung auf das Arbeitsverhältnis?

SaritaP

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Antw:Kündigungsfristen ÖDI
« Antwort #2 am: 15.09.2019 18:10 »
Hallo Spid,

laut Vertrag findet zum Thema Kündigung § 34 Abs. 1 TV-L Anwendung. Ja es handelt sich um TV-L West. §§57a ff. findet keine Erwähnung...

Was ich generell als erstes wissen müsste, ist ob die 6 Wochen ab Kündigungszeitpunkt gelten oder erst ab Ende des Monats...

Mit Dank,
Sarita

Spid

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Antw:Kündigungsfristen ÖDI
« Antwort #3 am: 15.09.2019 18:20 »
Wenn §34 Abs. TV-L Anwendung findet, sind es 6 Wochen zum Quartalsende. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist der Empfang der Kündigung durch den AG.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfristen ÖDI
« Antwort #4 am: 16.09.2019 07:36 »
Kann jemand hier im Forum ganz konkret und simpel beantworten, wenn ich die Kündigung morgen am 16.09. einreiche, bis wann muss ich dann noch arbeiten?
Bis zu den von dir "gewählten" Kündigungszeitpunkt und dann wieder ab dem Zeitpunkt wo ein Gericht bestätigt, dass deine Kündigung unwirksam ist.

Oder anders gesagt: Mache einen Aufhebungsvertrag, dann interessiert die KFrist niemanden.