Autor Thema: "Legale" Wege, eine nicht offensichtlich ungeeignete schwerbehindeete Person  (Read 8305 times)

sabsezicke

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Hallo,

mal angenommen, eine schwerbehinderte Person war bei bei einem AG im ÖD bereits angestellt, nicht verbeamtet. Damals kündigte diese Person, weil sie sich beruflich verändern wollte. Jetzt bewirbt sich diese Person irgendwann wieder bei diesem AG im ÖD auf eine ausgeschriebene Stelle in einem anderen Bereich, als in dem sie zuerst tätig gewesen ist. Die Schwerbehinderung wird in der Bewerbung wieder angegeben und belegt. Es spricht aufgrund der Stellenausschreibung und der Bewerbung und des Lebenslaufs nichts gegen eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Die Person wäre offensichtlich geeignet. Es lagen weder damals noch heute sachgrundlose Befristungen vor.

Jetzt weiß man aus der damaligen Anstellung eine von drei folgenden Dingen (entweder 1. oder 2 oder 3..):

1. Aus einer damaligen amtsärztlichen Untersuchung nach der Probezeit ging hervor, dass eine psychische Erkrankung zum damaligen Zeitpunkt vorliegt.
2. Die Person hatte damals bereits in der Probezeit Konflikte mit KollegInnen, die sich aber auflösten. Nach der Probezeit gab es aber erneut Konflikte mit KollegInnen und dann auch mit Vorgesetzten.
3. Die Person wurde nach der damaligen Probezeit sehr oft quatschend mit anderen KollegInnen auf Fluren und anderen Büros gesehen.

Es gab allerdings keine Abmahnungen, sondern "nur" entsprechende Aktenvermerke in der Personalakte.

Darf jetzt einer dieser Gründe dazu führen, dass eine nicht offensichtlich ungeeignete Person nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss?

Danke Euch.

GLG

was_guckst_du

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...diese Person ist einzuladen...wenn sich dann im Vorstellungsgespräch zeigt, dass diese Person nicht der/die beste Bewerber*in war, ist das eben so ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DiVO

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...diese Person ist einzuladen...wenn sich dann im Vorstellungsgespräch zeigt, dass diese Person nicht der/die beste Bewerber*in war, ist das eben so ;)

Genau so sehe ich das auch. Warum den Stress, der sich durch Nichteinladen ergeben könnte?

sabsezicke

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Was wäre in dem Fall, wenn die Person bereits in den aktuell ausgeschriebenen Bereich tätig war, aber damals innerhalb der Probezeit gekündigt wurde?

Könnte man jetzt sagen, "Die Person hats damals nicht gebracht, also wird das dieses Mal auch wieder nichts!"?

was_guckst_du

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...Erkenntnisse, die man durch Blick in die Glaskugel meint ziehen zu können, zählen vor Gericht nicht...was soll dieses "Hinundhergewinde"?...
Gruß aus "Tief im Westen"

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BStromberg

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Ein schlauer Dienstherr lädt ein und regelt den Rest dann über das Verfahren.

Aber mal ehrlich... welcher Bewerber hat denn wirklich die Eier, sich im Falle der Nichtberücksichtigung per einstweiliger Verfügung bzw. per Eilrechtsschutzantrag vor Gericht ins Verfahren einzuklinken (insb. wenn eine Vorgeschichte vorhanden ist)???
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

was_guckst_du

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...bei Schwerbehinderten ist da recht einfach...hier geht es dann eher um den Schadensersatz (3 Monatsgehälter)...
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NRW83

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Eine Nichteinladung ist doch eigentlich immer rechtswidrig. Warum macht Ihr Euch diesen Stress? Allein das ganze Nachdenken dauert doch schon länger als ein knappes Gespräch mit dem Bewerber.
Schwerbehinderte immer einladen und dann entscheiden, ob man sie will bzw. wenn man sich eh schon entschieden hat, dann halt das Gespräch wirklich nur zur Show.

Bastel

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Einladen und ein guter Personaler stutzt die Person aufgrund der oben gemachten Angaben zusammen. Niemand mit klarem Verstand würde sich nochmal bei dem AG bewerben.

Danach ist er Käse gegessen.

was_guckst_du

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..eine Nichteinladung ist immer dann nicht rechtswidrig, wenn der Schwerbehinderte die Voraussetzungen der Stelle offenichtlich nicht erfüllt...z.B. kein AL 2 bei entsprechender Ausschreibung...

...ansonsten sind Schwerbehinderte einzuladen..
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Kaffeetassensucher

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Einladen und ein guter Personaler stutzt die Person aufgrund der oben gemachten Angaben zusammen.

Wieso?

Eine psychische Erkrankung muss weder aktuell dazu führen, dass derjenige arbeitsunfähig ist und erst Recht nicht wenn diese in der Vergangenheit liegt.

Konflikte mit Kollegen und Vorgesetzten sind immer, bei jedem und zwischen jedem möglich. Sind es dieselben Vorgesetzten? Dieselben Kollegen? In einer anderen Gruppe kann das schon wieder ganz anders aussehen. (Dies ist allerdings der Punkt, wo ich auch am meisten Bauchschmerzen haben würde, würde ich bereits mit ihm zu tun gehabt haben.)

Das Quatschen mit Kollegen … offenbar wurde die Person weder darauf angesprochen noch hätte es eine Abmahnung o. Ä. dafür gegeben.  Ich gehe mal davon aus, dass mit "quatschen" tatsächlich privater Kram gemeint ist und dies über das als soziale Interaktion übliche Maß hinausging und nicht etwa dienstliche Belange. Auch wenn man das dem Wortlaut "wurde dabei gesehen" nach nicht wissen kann (nur gesehen? nicht gehört, was besprochen wurde?). Ich bin mir ziemlich unsicher, ob das als Grund, jemanden "zusammenzustutzen" ausreichen würde (woher weiß der Personaler eigentlich davon? Wenn es einen Eintrag in die Akte gab, wurde das also doch dokumentiert).

Einladen, sich unvoreingenommen eine Meinung bilden, ggf. im Laufe des Verfahrens nicht weiter berücksichtigen, wenn es andere, geeignetere Bewerber gibt.

Grumbakiechel

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Ich möchte der (oder dem?) TE jetzt nicht zu nahe treten, aber mich beschleicht da so eine Ahnung.....Wurde die Person zufällig, wie in einem anderen Post geschildert, bei einem anderen AG kürzlich verhaltensbedingt gekündigt? Glaubt die Person, es sei günstig, sich mit einem Arbeitszeugnis, aus dem hervorgeht, dass verhaltensbedingt gekündigt wurde, bei einem AG zu bewerben, bei dem sie mit ihrem Verhalten auch bereits unangenehm aufgefallen ist? Kann es sein, dass die Person hier immer wieder zu den gleichen Sachverhalten unter mehreren Nicks postet?

Sollte ich mich täuschen, dann vielmals Entschuldigung.

Einladung aufgrund Schwerbehinderung gut und schön, aber das könnte in dem Fall Makulatur sein....aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen, also einfach bewerben und im Vorstellungsgespräch das Beste geben.