Autor Thema: Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD  (Read 8250 times)

MarkT

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Hallo,

mich interessiert eure Einschätzung, inwiefern man im öffentlichen Dienst zusätzlich private Altersvorsorge betreiben sollte.
Ich bin Beamter (A9 gD), 28 Jahre alt und (noch) nicht verheiratet. Ich denke, dass ich innerhalb der nächsten 15 Jahr die A11 erreichen sollte, dann ist aber Schluss. Mein Kollegenkreis ist beim Thema Altersvorsorge geteilter Meinung, die einen sagen dass man auf jeden Fall was tun muss, die anderen sagen die Pension ist später genug. Wie seht ihr das denn?

Gruß
Mark

was_guckst_du

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #1 am: 09.08.2019 10:09 »
...in deinem Alter würde ich auf jeden Fall etwas tun...allein aufgrund der großen Möglichkeit, dass die Pension in 40 Jahren bestimmt nicht mehr so aussehen wird, wie sie es heute tut (bzw. ob es diese dann überhaupt noch gibt)...

...die beste Altersvorsorge ist immer noch Wohneigentum...langfristig gesehen, lohnt sich auch in Aktien zu investieren...aber das ist alles aus heutiger Sicht gesehen...

...in Zukunft könnte es natürlich auch Gold wert sein, wenn man einen Zugang zu sauberem Wasser besitzt... 8)

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Mask

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #2 am: 09.08.2019 10:09 »
Planst du Familie, wie sieht es mit Wohneigentum aus, wie sind die Lebenshaltungskosten in der Region in der du wohnst, wirst du später etwas erben (evt. sogar zusätzliche Immobilien), warum sollte bei A11 Schluss sein, steckst du Geld in sonstige vermögensbildende Maßnahmen ?  ? ?

Die Frage ist mE diffizil und hängt unter anderem von den obigen Faktoren sowie der privaten Art/Risikobereitschaft ab oder platt gesagt, es kommt darauf an :)

Laemat

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #3 am: 09.08.2019 12:03 »
mein erster Gedanke war 28, Beamter A9 perspektivisch A11 und Angst vor Altersarmut...mach dich nicht lächerlich...

mein zweiter Gedanke ist.... mach dich nicht lächerlich....

Sicher du kannst sparen und Geld anlegen, das kann man immer tun, du kannst aber auch das Bruttosozialprodukt fördern und konsumieren auf Teufel komm raus. Keiner von uns hat eine Glaskugel aber bevor Beamte im gD unter Altersarmut leiden wird wieder die DDR ausgerufen.

Pseudonym

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #4 am: 09.08.2019 16:16 »
Die bloße Sorge vor Altersarmut und das Abwegen der Optionen ist keinesfalls lächerlich, sondern durchweg lobenswert und zeugt von Verantwortungsbewusstsein.

Ob die Notwendigkeit besteht, steht auf einem anderen Blatt. Kapitalbildung lautet dennoch das Zauberwort. Lächerlich ist hingegen davon auszugehen, dass andere für die höchsteigene Versorgungssituation gänzlich positiv verantwortlich zeichnen.

Also nur zu: bilde Kapital und sorge vor. Verlasse Dich keinesfalls gänzlich auf Deine amtsangemessene Alimentierung. Was amtsangemessen heute bedeutet, muss es nicht auch morgen noch sein.

BStromberg

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #5 am: 09.08.2019 17:44 »
Die Höhe der Pension genießt von allen Struktur-Prinzipien des Beamtenrechts den aller niedrigsten Schutz durch das GG.

Es muss zwar "sehr viel Wasser den Rhein runter laufen", bis da merklich die Axt angelegt wird... aber ich sag mal so: die pol. Entscheidungsträger (allen voran im Bund) geben mir keinerlei Anlass, sorgenfrei in die Zukunft zu blicken, wenn ich bedenke, wie fahrlässig sie den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand der Allgemeinheit (die öffentlichen Haushalte inkludiert) verhuren!

Im Zuge der sog. "Bankenrettung" wurde schnell klar, dass der Grundsatz pacta sunt servanda der Vergangenheit angehört (Beispiel: Freiheit für die Banken, vertragliche Garantiezinsen nachträglich zu kürzen, Versuch u.a. in NRW, die Pension von der allg. Besoldungsanpassung auszuschließen).

Wer wo schamlos agiert, hat auch keinerlei Scheu, es von den "ach so wohl situierten" Beamten im Ruhestand zu nehmen.



Von daher: sorgen Sie gerne privat vor... wie auch immer!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #6 am: 09.08.2019 19:03 »
mein erster Gedanke war 28, Beamter A9 perspektivisch A11 und Angst vor Altersarmut...mach dich nicht lächerlich...

mein zweiter Gedanke ist.... mach dich nicht lächerlich....

Sicher du kannst sparen und Geld anlegen, das kann man immer tun, du kannst aber auch das Bruttosozialprodukt fördern und konsumieren auf Teufel komm raus. Keiner von uns hat eine Glaskugel aber bevor Beamte im gD unter Altersarmut leiden wird wieder die DDR ausgerufen.

Das war auch mein erster Gedanke: Wenn sich jetzt schon junge Beamte im gD perspektivisch Sorgen machen ob ihr Ruhegehalt mal auskömmlich genug sein wird, scheinen die existenziellen Ängste durch die schwächelnde Konjunktur oder das sinkende Schiff Deutschland sogar schon in Beamtenköpfen angekommen zu sein.

In Bezug auf die perspektivisch definitiv prekären Zustände der gesetzlichen Rentenversicherung für zukünftige Generationen grenzt das schon fast an eine Farce  ;D.

Ansonsten darf vom grundsätzlich höheren Nettolohn der Beamtenschaft natürlich gerne und sinnvollerweise privater Vermögensaufbau betrieben werden.
« Last Edit: 09.08.2019 19:14 von Tagelöhner »

BeamterBR

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #7 am: 09.08.2019 21:53 »

Ansonsten darf vom grundsätzlich höheren Nettolohn der Beamtenschaft natürlich gerne und sinnvollerweise privater Vermögensaufbau betrieben werden.

Das lass ich mir gerne erklären. Ich muss was falsch machen. Also ich bin Beamter (A9) und sitze auf einem A11 Dienstposten. Die Tarifkollegen haben gerichtlich eine Eingruppierung in E11 erstritten. Die auszuübenden Tätigkeiten sind 100 % identisch.

Mal abgesehen von Lehrern, wo dies im Regelfall zutrifft, kann ich keinen Grundsatz erkennen. Gerne können Sie dies auch am Beispiel meiner Frau (E15+ Arbeitsmarktzulage) und ihren Kollegen (A13 Einstiegsamt; A15 Dienstposten) erläutern. Ich bin gespannt.

Zu dem Fragesteller:
Geld anzulegen für die Zukunft ist immer eine gute Idee unabhängig von der jetzt vorgesehen Altersversorgung. Bei den Versicherungen bekommt man bei den meisten "Zusatzrenten" aber derzeit lächerliche Zinsen versprochen. Entweder man ist risikoreicher oder wie vor mir schon gesagt wurde:

Wohneigentum: laufende Kosten senken und für die Zukunft vorsorgen

Tagelöhner

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #8 am: 10.08.2019 09:51 »
Ausnahmen in speziellen Konstellationen bestätigen natürlich bei solchen Vergleichen immer die Regel...daher war auch von einem Grundsatz die Rede, den Du ja anhand Deines Einzelfalles leider nicht erkennen willst.

Es ist natürlich immer einfach, sich als Beamter im Eingangsamt mit der höchstwahrscheinlich dafür lebenslang nicht mehr steigenden Entgeltgruppe der tarifbeschäftigten Kollegen zu vergleichen.

Ich kenne da ganz andere Beispiele wie z. B. schlechter qualifizierte unterstellte Mitarbeiter ohne Führungsverantwortung, die aber Dank der statusspezifischen Vorteile des Beamtenverhältnisses (Ehezulage, Nachwuchszulagen etc.) deutlich mehr Sold überwiesen bekommen, als ihr direkter Vorgesetzter. Rechnet man jetzt noch "geldwerte Vorteile" des Beamtenverhältnisses, wie z. B. mögliche durchgehende lebenslange Erwerbsbiografien oder nicht notwendige Berufsunfähigkeitsversicherungen mit ein, wird die Sache eigentlich immer eindeutiger.

Tröste Dich einfach damit, dass Du mit Stellenwechsel und ohne Verfehlungen vielleicht noch bis A12 oder A13 kommen kannst, während Deine Kollegen auf die Du scheinbar neidisch zu sein scheinst, dann immernoch in ihrer Entgeltgruppe E11 feststecken.

Stellen die mit E15 bewertet sind, sind außerdem im großen Kontext und haushaltstechnisch eine ziemliche Seltenheit, während es dagegen massig A15 oder sogar A16 Dienstposten gibt. Ist ja auch nicht verwunderlich, werden diese Stellenpläne und personalstrategischen Weichenstellungen nun mal in den allermeisten Fällen von verbeamtetem Personal erstellt/getroffen. Kein Grund also, sich gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt zu fühlen, oder hast Du auch schon Angst vor der vielleicht zu geringen Alimentation bei Pensionierung?  ;)
« Last Edit: 10.08.2019 10:05 von Tagelöhner »

BeamterBR

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #9 am: 11.08.2019 08:56 »

Tröste Dich einfach damit, dass Du mit Stellenwechsel und ohne Verfehlungen vielleicht noch bis A12 oder A13 kommen kannst, während Deine Kollegen auf die Du scheinbar neidisch zu sein scheinst, dann immernoch in ihrer Entgeltgruppe E11 feststecken.

Stellen die mit E15 bewertet sind, sind außerdem im großen Kontext und haushaltstechnisch eine ziemliche Seltenheit, während es dagegen massig A15 oder sogar A16 Dienstposten gibt. Ist ja auch nicht verwunderlich, werden diese Stellenpläne und personalstrategischen Weichenstellungen nun mal in den allermeisten Fällen von verbeamtetem Personal erstellt/getroffen. Kein Grund also, sich gegenüber Tarifbeschäftigten benachteiligt zu fühlen, oder hast Du auch schon Angst vor der vielleicht zu geringen Alimentation bei Pensionierung?  ;)

Bei den anderen Punkten haben sie durchaus recht. Es muss anscheinend mit meiner Lokalisation innerhalb der Bundesrepublik zusammenhängen, dass es hier genau anders herum mit dem Verhältnis der Dienstposten und Angestelltenstellen ist (1 Dienstposten:20 Angestelltenstellen). Die komplette Finanz- und Personalabteilung ist im übrigen durchgehend im Angestelltenverhältnis bei uns (Kommune über 1200 Mitarbeiter). Ähnlich ist es bei den umliegenden Kommunen. Dementsprechend werden "Beförderungen" nicht als wichtig eingeordnet. Stellenplanentscheidungen auch eher vorteilhaft für Angestellte getroffen. Einen einklagbaren "Anspruch auf Beförderung" von der A9 auf die A11 habe ich nicht und wenn man zu viel Druck ausübt muss man sich darauf gefasst machen im Zweifelsfall auf einen A9 Dienstposten gesetzt zu werden, wo die Entwicklung innerhalb der Kommune sein Ende findet. Aufstiege sind für die Kollegen definitiv einfach da die Posten "E12 höher" überwiegen. Das Wechseln ohne sein Haus aufzugeben ist praktisch unmöglich, da es in der Umgebung (100 km) mit den Stellen immer ähnlich aussieht. Der Unterschied zwischen der Pension  und Rente + Betriebsrente im öffentlichen Dienst mit einer durchgehenden Erwerbsbiografie ist nicht so hoch wie sie vielleicht denken.

Das Beamtenverhältnis lohnt sich aber natürlich immer dann, wenn man eine viele Kinder möchte und verheiratet ist.

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #10 am: 11.08.2019 10:21 »
Es lässt sich auf die Eingruppierungsverhältnisse keine allgemeingültige Regel bilden. Ich kenne beide Situationen: TB, die Beamten ggü. bervorzugt werden und Beamte, die ggü. TB bevorzugt werden.

Das hängt von so vielen Faktoren des AG ab, dass es beinahe nicht kalkulierbar ist. Ausnahme ist hier sicherlich die Polizei, Schulen oder eine Berufsfeuerwehr. Da werden die Beamten wohl auch künftig in der Mehrzahl sein, wenngleich ich bei Lehrern weniger sicher bin.

Ich kenne Beamte, die sitzen seit 30 Jahren auf A8 fest und gehen damit in Pension. Stinknormale Sachbearbeiter. Diese alten Dienstposten werden aber sukzessive pensioniert und soweit ich das beurteilen kann, künftig auch noch seltener im Verwaltungsdienst anzutreffen sein. Dafür aber höherwertiger. Wenn in unserem Hause in den letzten 10 Jahren im Verwaltungsdienst verbeamtet wurde, war das insgesamt immer im hD.

Dementgegen stehen zigtausende E6 - E8 und nun vermehrt E9k-TB, die diese ehemaligen Beamtenstellen besetzen.

Wer dann noch im Amt ist oder neu berufen wird, sollte keinen so großen Beförderungsstau mehr vorfinden. Jedenfalls ist dies in meinem Haus der Fall.




inter omnes

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #11 am: 11.08.2019 17:41 »
Aus der Eingruppierung eines Tarifbeschäftigten lassen sich keinerlei seriöse Rückschlüsse auf die Dotierung eines Beamtendienstpostens ziehen und umgekehrt.  Wenn ein Beamter der Ansicht ist, dass er finanziell schlechter gestellt sei als die nach seiner Meinung vergleichbaren Angestellten, steht es ihm jederzeit frei einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu stellen und als Tarifbeschäftigter anzuheuern. Umgekehrt genauso.

BAT

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #12 am: 11.08.2019 20:56 »
Wenn ein Amtmann nicht genug für das Alter hat, dann können wir ja alle schon mal Pfand sammeln. Nein, du wirst keine Probleme im Alter haben. Das Alimentitionsprinzip wird durchgezogen.

BStromberg

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #13 am: 12.08.2019 11:37 »
Wenn ein Amtmann nicht genug für das Alter hat, dann können wir ja alle schon mal Pfand sammeln. Nein, du wirst keine Probleme im Alter haben. Das Alimentitionsprinzip wird durchgezogen.

M.M.n. eben nur unter halbwegs "normalen" Umständen.

Gemessen am gesamtgesellschaftlichen Durchschnitt stimme ich Ihnen absolut zu, aber keiner sollte sicher sein, dass nicht demnächst gravierende Leistungskürzungen erfolgen.

Die große Party läuft zwar noch, aber die Musik wird bereits leiser.

Länder, in denen 2008ff fast alle Lichter ausgegangen sind (Griechenland, Estland, Lettland), haben gezeigt, wie schnell das gehen kann.

Natürlich ist die Sicherheit der privaten Vorsorge vor diesem Hintergrund bzw. bei diesen Szenarien nicht besser geschützt.

Malen wir mal nicht den Teufel an die Wand. Ich bin und bleibe ein Verfechter der ergänzenden Privatvorsorge... auch bei Beamten!
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

BAT

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Antw:Notwendigkeit private Altersvorsorge als Beamter gD
« Antwort #14 am: 12.08.2019 12:24 »
Ich denke die Antworten in Bezug auf die Frage der Altersvorsorge sind - auch bei Beamten - sehr vielfältig. Hier spielt auch die persönliche Situation stark mit rein.

Da ich bei Beamten ab A9 das Bilden von Wohneigentum für den Regelfall halte, sehe ich keinen Bedarf für eine weitere Vorsorge. Das gilt dann nicht unbedingt für Großstadtbereiche - hier wäre ersatzweise eine - eher unsichere - Anlage im Finanzsektor zu wählen.