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Ermahnung wegen privater Tätigkeit an der Arbeit
Spid:
Eine solche explizite Klarstellung liegt üblicherweise nicht im Interesse der Masse der Beschäftigten, da sie im Einzelfall auch erst Grundlage für arbeitsrechtliche Maßnahmen sein könnte. Die Beschäftigten geben dem die Schuld, den man dafür framed, ansonsten hat man es nicht drauf.
Pseudonym:
Hier gehts m.E.n. gar nicht um erlaubte oder unerlaubte Gespräche. Für mich liegt das Problem im Vertrauensverhältnis zu den Kollegen, mit denen das Gespräch geführt wurde bzw. jenen, die das Gespräch belauscht haben.
Die Maßnahmen deinerseits sollten als hinstichtlich der Wahl der Gesprächspartner und des Schweigens ggü. indiskreten und neidischen Kollegen lauten. Nicht relativierend Richtung AG.
Spid:
Vielleicht wäre auch einfach vertragsgemäßes Wohlverhalten die Maßnahme, zu der eher zu raten wäre als zur klandestinen Begehung seines pflichtwidrigen Tuns?
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