Ich halte 30 Minuten Arbeitszeit nicht für eine Mücke, der AG hätte auch aufgrund der Verletzung der Auflagen zum Instrument der Abmahnung und/oder der Untersagung der Nebentätigkeit greifen können. Wenn mir derjenige blöd käme, würde ich das direkt nachholen. Insbesondere dann, wenn der TE Deiner Empfehlung folgte, wahrheitswidrig zu behaupten, er würde derlei in seinen Pausen erledigen. Zudem ist es unerheblich, ob der TE selbst sich in der Pause befindet, denn sofern sich der Kollege nicht in der Pause befindet, nutzt der TE ohne Erlaubnis und mutmaßlich auch auflagenwidrig dadurch Ressourcen des AG für seine Nebentätigkeit - oder wenn man der von Dir vorgeschlagenen Schutzbehauptung eines Privatgesprächs folgte, für sein Privatvergnügen, was zwar weniger verwerflich ist, aber dennoch pflichtwidrig ist.
Richtig und da es ja für beide Seiten nicht erkennbar in welchem Rahmen sich bewegt und der AG dieses mit aller Härte unterbinden möchte, dann ist das halt so. Dann muss man sich vorher versichern und man sollte sich mit den Kollegen tunlichst nur in beiderseitgen Pausen in diesen Rahmen bewegt.
Da bin ich ja voll bei dir.
Deswegen ja mein Beispiel mit dem Rasenmäher. Es gibt ne Menge Bereiche, wo man die Ressourcen des AGs auflagenwidrig nutzt.
Wo man fünfe Grade sein lässt und wo nicht, sollte doch geklärt werden, damit niemand unbewusst ins offene Messer läuft. Hier war sich der TE offensichtlich seines Fehlverhaltens nicht bewusst, da er möglicherweise ähnliche Dinge täglich bei seinen Kollegen erlebt und der AG dort nicht mit scharfen Emails reagiert.
(BTW ich wollte ihn nicht auffordern wahrheitswidrig zu handeln, habe mich falsch ausgedrückt, mir das Wort zukünftig durchgeflutscht ist, peinlich)
Andererseits kann man als AG aber auch einfach dem Anliegen der von Dir vorgeschlagenen E-Mail folgen und auf speziellen Wunsch des TE derlei bekannt machen. Da damit dann private Gespräche jenseits üblicher Höflichkeitsformeln mutmaßlich mit Abmahnung bedroht sind, wird man ihm das sicherlich danken.
Genau: Gleiches Recht für alle, darüber soll man sich nicht bedanken?
Was ist verwerflich daran, dass man eine Klarstellung für alle erwirken möchte. Nicht das da plötzlich andere abgemahnt werden.
Wenn der AG beschließt, das private Gespräche in den privaten Bereich gehören und das private Gespräche mit gewerblichen Hintergrund abgemahnt werden, so what (damit macht er doch eigentlich nur klar was offensichtlich ist).
Unbeliebt machen sich am Ende die "Neider", die den Stein ins Rollen gebracht haben und nicht der TE.
Ob diese (einmaligen) 30 min eine Mücke ist oder nicht, sei dann doch dem AG überlassen. Oder andere soziale Interaktion ab 30 min pro Tag keine Mücke sind, dass kann doch der AG entscheiden.
Durch etwas mehr Transparenz geht halt der Nasenfaktor verloren (der hier so scheint es mir auch ein Rolle spielte)