Mitnahme von Gruppenstufen bei Behödenwechsel

Begonnen von taktvoll69, 25.08.2019 12:32

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taktvoll69

Hallo zusammen,

ich habe mich erfolgreich bei einer anderen Bundesbehörde auf einer höher bewertete Stelle beworben. Derzeit bin ich in der Besoldungsgruppe A 11, Gruppenstufe 5, geführt. Übernehme ich bei einem Dienstherrnwechsel auch meine aktuelle Gruppenstufe in der Besoldungsgruppe und fange ich wieder bei Stufe 1 an?

Kann mir jemand weiterhelfen? 

Gerda Schwäbel

Zitat von: taktvoll69 am 25.08.2019 12:32
...  bei einer anderen Bundesbehörde ...
hört sich nicht nach Dienstherrnwechsel an, sondern nach Wechsel der Dienststelle (und vielleicht des Geschäftsbereichs). Ich sehe keinen Grund für eine neue Stufenfestsetzung.   

taktvoll69

Danke für die Antwort. Es handelt sich hierbei schon um zwei verschiedene Arbeitgeber. Von Bundesbehörde A nach Bundesbehörde B

Spid

Abgesehen davon, daß Beamte keinen Arbeitgeber haben, sind zwei Bundesbehörden keine unterschiedlichen Arbeitgeber - und auch keine unterschiedlichen Dienstherrn. Arbeitgeber wie auch Dienstherr ist in beiden Fällen die Bundesrepublik Deutschland.

taktvoll69

Vielen Dank für die rasche Antwort , das beruhigt mich erstmal. Ich vergewissere mich Morgen nochmal bei meinem neuen Dienstherrn / meiner neuen Dienststelle.

Spid