Autor Thema: Beamtenverhältnis „ruhend legen“ / Wechsel zum Land als Angestellter  (Read 3656 times)

Maddin

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Hallo Forengemeinde,
ich habe eine Frage in die Runde und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

- Ich bin derzeit als Bundesbeamter tätig
- Ich arbeite seit mehreren Jahren nebenher freiberuflich als Dozent bei einer Landes-Körperschaft des öff. Rechts
- Nun wurde mir eine auf zwei Jahre befristete Stelle als hauptamtlicher Dozent von eben dieser Körperschaft angeboten. Innerhalb der zwei Jahre geht ein verbeamteter Dozent in den Ruhestand und die Stelle könnte mir übertragen werden.

Frage:
Wie ist mein Vorhaben möglich?
Ich möchte meinen Bestands-Beamtenstatus beim Bund nicht aufgeben!
Eine Beurlaubung ohne Bezüge?
Würde das in meinem Fall gehen?

Ich hoffe ihr könnt mir einengen Lösungsweg aufzeigen!

Danke!!!

Casiopeia1981

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Hi,

schreib mal ein paar Infos:

- Bundesunmittelbarer Beamter?

- Welche Laufbahngruppe derzeit, welche beim Land?

- Welches Bundesland?

Maddin

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bundesunmittelbarer Beamter im gehobenen Dienst (A10) derzeit.

Die Dozentenstelle ist nach E13/14 vergütet beim Land Hessen.

Stempelritter

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- Ich bin derzeit als Bundesbeamter tätig

Auf Lebenszeit? Sieben Dienstjahre (=Altersgeld) schon voll?

Zitat
- Ich arbeite seit mehreren Jahren nebenher freiberuflich als Dozent bei einer Landes-Körperschaft des öff. Rechts

Dann fällt dein jetziger Dienstherrn also zumindest nicht aus allen Wolken.

Zitat
- [...] eine auf zwei Jahre befristete Stelle [...] Innerhalb der zwei Jahre geht ein verbeamteter Dozent in den Ruhestand und die Stelle könnte mir übertragen werden.

Hast du eine PKV?
Wie alt bist du in 2 Jahren?
Bist du dann noch kerngesund?
Steht der Landeshaushalt für die nächsten 3 Jahre schon fest?
Was ist, wenn der Dienstposten eingespart wird?
Was ist, wenn man dich nicht mehr haben will bzw. jemand anders?
Wirst du in 2 Jahren eine dienstl. Beurteilung haben, die besser ist als die deiner Konkurrenten?

Zitat
Ich möchte meinen Bestands-Beamtenstatus beim Bund nicht aufgeben!
Eine Beurlaubung ohne Bezüge?

Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen (§95 BBG)
-> nur wenn dein Dienstherr Personal abbauen muss
Sonderurlaub aus wichtigen Gründen (SUrlV)
-> mal reinschauen: https://www.gesetze-im-internet.de/surlv_2016/BJNR128400016.html

Und das hier lesen:
https://www.meyer-koering.de/meldungen/144/arbeitsverhaeltnis-bei-fortbestehendem-beamtenverhaeltnis-moeglich-und-zulaessig

Ich an deiner Stelle würde mich von einem Juristen schriftlich zu sämtlichen Nuancen eines Wechsels bis hin zum Tod beraten lassen.
« Last Edit: 28.08.2019 22:56 von Stempelritter »