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Ernennung zum Beamten aus Angestelltenverhältnis TVöD

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was_guckst_du:
...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)

Lianbln:
 :-\
--- Zitat von: Lianbln am 12.08.2019 17:00 ---Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?

--- End quote ---

Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte

Houana:

--- Zitat von: was_guckst_du am 14.08.2019 09:19 ---...also in der sogen. "juristischen Sekunde" der Wechsel von TB auf Beamter... ;)

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Nein, meine Stadtverwaltung hätte mir die Sonderzahlung auch gewährt, wenn ich z.B. zum 1.11. ins Beamtenverhältnis übernommen worden wäre. Die KAV hat seinen Mitgliedern die Möglichkeit eröffnet, TB, die im Laufe eines Jahres vom Angestellten- ins Beamtenverhältnis wechseln, eine anteilige Jahressonderzahlung für die Zeit als TB zu gewähren (KAV Rundschreiben A 6/2012). Entsprechend handelt auch der - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Freistaat Bayern (entsprechend den TV-L-Regelungen)

was_guckst_du:
...im öD in Bayern ist Vieles möglich...dort wird der öD auch wertgeschätzt...da können sich einige andere Bundesländer eine "Scheibe" von abschneiden...

Mayday:

--- Zitat von: Lianbln am 16.08.2019 17:10 --- :-\
--- Zitat von: Lianbln am 12.08.2019 17:00 ---Weiß jmd bis wann die Informationen beim BVA sein müssen?

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Würde mich freuen, wenn jmd meine Frage beantworten könnte

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Jedenfalls erst nach der Ernennung. :) Erfolgt die Ernennung wirklich zum 30.08. oder gibt's da nur die Urkunde mit Wirkung zum 01.September?








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